Region fehlt
1 Minuten Lesezeit

KarFREItag-Regelung nun „noch besser“ gelöst

Das seit Tagen bereits durchgekaute Thema „KarFREItag“soll nun sein Ende gefunden haben. Es soll nun eine noch bessere Lösung geschaffen worden sein. Die Bundesminister Gernot Blümel und Norbert Hofer verkündeten heute: „Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: Einen „persönlichen Feiertag“, mit dem die…

Werbung

Das seit Tagen bereits durchgekaute Thema „KarFREItag“soll nun sein Ende gefunden haben. Es soll nun eine noch bessere Lösung geschaffen worden sein.

Die Bundesminister Gernot Blümel und Norbert Hofer verkündeten heute: „Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: Einen „persönlichen Feiertag“, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird. Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils.“

Das heißt…

Nun sieht die Sache so aus, dass man im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches einen persönlichen Feiertag beanspruchen kann (mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers). Dieser muss drei Monate im vorhinein angemeldet werden. Ausnahme 2019: Heuer gilt eine verkürzte Frist. Wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gebeten an seinem freien „Karfreitag“ dennoch arbeiten zu gehen, auf Grund von dringenden betrieblichen Gründen, so erhält er für diesen Tag alle Vergütungen wie an einem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und man erhält dafür einen anderen Urlaubstag.

Werbung
  • Online: 26.02.2019 - 14:20

Schreiben Sie einen Kommentar