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Neue Kärntner Wetterschutzverodnung für Fischer beschlossen

Bei der heutigen Regierungssitzung wurde der Entwurf einer neuen Kärntner Wetterschutzverodnung für Fischer beschlossen. In der neue Verordnung, welche sich laut Landesrätin Sara Schaar an der Praxis orientieren soll, darf der Wetterschutz für Fischer maximal 2,5 Meter lang, 2,7 Meter breit und 1,6 Meter hoch sein, einen Bodenschutz sowie Schutzverankerungen haben. Im Wetterschutz befinden dürfen…

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Bei der heutigen Regierungssitzung wurde der Entwurf einer neuen Kärntner Wetterschutzverodnung für Fischer beschlossen.

In der neue Verordnung, welche sich laut Landesrätin Sara Schaar an der Praxis orientieren soll, darf der Wetterschutz für Fischer maximal 2,5 Meter lang, 2,7 Meter breit und 1,6 Meter hoch sein, einen Bodenschutz sowie Schutzverankerungen haben. Im Wetterschutz befinden dürfen sich ebenso unter anderem eine Sitz- und Schlafmöglichkeit, Anglerutensilien sowie eine Kühlmöglichkeit zur Aufbewahrung gefangener Fische. Die neue Verordnung lässt auch das Mitverwenden des Wetterschutzes zweier weiterer Personen zu. Aufgestellt werden darf das ganze am Uferbereich, sofern es sich um keine Schutzzone handelt.

Aber Vorsicht: Schaar erklärt, dass betreffend der Abmessungen des Wetterschutzes die Stillhaltefrist des Notifikationsverfahrens der EU abzuwarten gilt. Diese läuft noch bis 18. Juli 2019. Bei positiver Stellungsnahmen wird die neue Verordnung mit Ende Juli in einer Regierungssitzung fixiert.

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  • Online: 21.05.2019 - 11:10

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