Fahrt- und Mautkostenzuschuss noch bis 31. Oktober beantragen
Bis 31. Oktober können noch die Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss bei der Arbeiterkammer gestellt werden. Antragsformulare und Vergaberichtlinien sind auch im Internet erhältlich. Um den Fahrtkostenzuschuss des Landes Kärnten in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer folgende Klauseln erfüllen: Hauptwohnsitz in Kärnten Die Pendlerstrecke muss mehr als fünf Kilometer in eine Richtung betragen Das…
Bis 31. Oktober können noch die Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss bei der Arbeiterkammer gestellt werden. Antragsformulare und Vergaberichtlinien sind auch im Internet erhältlich.
Um den Fahrtkostenzuschuss des Landes Kärnten in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer folgende Klauseln erfüllen:
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- Die Pendlerstrecke muss mehr als fünf Kilometer in eine Richtung betragen
- Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten
Es werden Berufspendler, egal ob sie mit dem eigenen PKW oder mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren, gefördert. Lehrlinge und berufstätige Abendschüler haben ebenso Anspruch. Für Arbeitnehmer die zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes über die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB oder den Felberntauerntunnel fahren, kann ein Ansuchen auf Mautkostenersatz gestellt werden.
- Online: 17.10.2018 - 10:11
- Edit: 17.10.2018 - 10:12