Region fehlt
2 Minuten Lesezeit

Zahlen und Fakten zum „Familienbonus Plus“

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen führt mit 1. Jänner 2019 den sogenannten „Familienbonus Plus“ ein. Wir haben für euch die interessantesten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Bis zu 1.500 Euro weniger Steuern pro Kind Familienbonus Plus steht Eltern mit Kindern zu und ist dazu da, um diese steuerlich zu entlasten. Es gibt zwei Möglichkeiten diesen zu…

Werbung

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen führt mit 1. Jänner 2019 den sogenannten „Familienbonus Plus“ ein. Wir haben für euch die interessantesten Fragen zusammengestellt und beantwortet.

Bis zu 1.500 Euro weniger Steuern pro Kind

Familienbonus Plus steht Eltern mit Kindern zu und ist dazu da, um diese steuerlich zu entlasten. Es gibt zwei Möglichkeiten diesen zu beziehen. Man kann ihn monatlich über die Lohnverrechnung also durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Steuererklärung/Arbeitnehmnerveranlagung beziehen.

Wann wird der „Sack zu gemacht“?

Der Familienbonus Plus ist begrenzt durch die Höhe der eigenen Einkommenssteuer und die absolute Höhe des Familienbous von jährlichen 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr und 500 Euro pro Kind nach dem 18. Lebensjahr.

Ab welchem Bruttolohn wirkt der Bonus?

Voll ausgeschöpft werden kann der Bonus ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro bei einem Kind, er wirkt aber schon ab dem ersten Steuereuro.

Eltern leben getrennt – und nun?

Soweit kein Problem. In diesem Fall können den Bonus die/der Familienbeihilfeberechtigte und der/die Unterhaltzahlende in Anspruch nehmen. Der Betrag wird dann geteilt.

Und geringverdienende und nicht steuerzahlende Eltern?

Hier entfällt die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus Plus. Alle Alleinerzieher und Alleinverdiener werden aber künftig eine Mindestentlastung von 205 Euro pro Kind im Jahr erhalten – der sogenannte Kindermehrbetrag. Wird mindestens 11 Monate Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu.

Quelle: BMF Österreich
Werbung
  • Online: 27.12.2018 - 14:32

Schreiben Sie einen Kommentar