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Ein Ausritt gefällig? Das sagt die StVo!

Über eine aufmerksame Followerin aus dem Bezirk sind wir über das Thema „Mehr Rücksichtnahme gegenüber Pferden und deren Reiter im Straßenverkehr“ gestoßen. Wir haben uns bei einer heimischen Polizeiinspektion über die diesbezüglichen Verordnungen erkundigt. Die ländlichen Gegenden in unserem Bezirk laden jeden begeisterten Reiter zu einen Ausritt ein. Des öfteren sind aber auch sie gezwungen,…

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Über eine aufmerksame Followerin aus dem Bezirk sind wir über das Thema „Mehr Rücksichtnahme gegenüber Pferden und deren Reiter im Straßenverkehr“ gestoßen. Wir haben uns bei einer heimischen Polizeiinspektion über die diesbezüglichen Verordnungen erkundigt.

Die ländlichen Gegenden in unserem Bezirk laden jeden begeisterten Reiter zu einen Ausritt ein. Des öfteren sind aber auch sie gezwungen, Straßen zu überqueren oder diese für einen kurzen Abschnitt zu benützen. Was schreibt in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung vor?

Die gesetzlichen Verordnungen

  • Ein Reiter, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muss dazu körperlich geeignet und des Reitens kundig sein, sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unter 16-Jährigen dürfen nur mit Begleitung eines Erwachsenen ausreiten.
  • Der Reiter hat sich in seinem Verhalten der jeweiligen Situation anzupassen. Bloßer warnender Zuruf an Dritte genügt nicht, nötigenfalls muss der Reiter absitzen und sein Pferd sicher verwahren.
  • Reiter und Personen, die Pferde führen, dürfen nur die Fahrbahn oder gekennzeichnete Reitwege benützen. Reiten und Führen von Pferden auf dem Bankett, einem Gehweg oder Radweg sowie auf Autobahnen und Autostraßen ist verboten.
  • Ein ständiger Sicherheitsabstand-speziell zur Seite und nach hinten- von eineinhalb bis zwei Meter, abhängig von der Größe des Pferdes, zu anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge) muss eingehalten werden.
  • Bei Begegnung mit schweren Ernte- oder Baumaschinen ist der Reiter angehalten, durch Blickkontakt mit deren Lenker und Zeichengebung  einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten.
  • In allen kritischen oder vom Sattel aus nicht beherrschbaren Situationen muss der Reiter absitzen und das Pferd durch korrekte Zügelhandhabung verwahren.
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  • Online: 26.02.2019 - 13:49
  • Edit: 26.02.2019 - 13:55

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