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Fahren unter Drogeneinfluss: Schärferes Gesetz im Straßenverkehr

Bislang bestand für Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss weniger Gefahr von der Polizei erwischt zu werden als Alkolenker. Damit soll jetzt Schluss sein. Ein Grund für das „Durchschummeln“ von Drogenlenkern war, dass Ärzte umfassende Untersuchungen an den verdächtigen Personen vornehmen mussten. Dies fällt jetzt weg, denn für diesen Fall werden nun besonders geschulte Polizeibeamte eingesetzt. Wird ein…

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Bislang bestand für Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss weniger Gefahr von der Polizei erwischt zu werden als Alkolenker. Damit soll jetzt Schluss sein.

Ein Grund für das „Durchschummeln“ von Drogenlenkern war, dass Ärzte umfassende Untersuchungen an den verdächtigen Personen vornehmen mussten. Dies fällt jetzt weg, denn für diesen Fall werden nun besonders geschulte Polizeibeamte eingesetzt.

Wird ein Lenker aufgehalten und es besteht der Verdacht auf Drogeneinfluss, stellt ein Polizist die Fahrtüchtigkeit „aufgrund des Verdachts der Suchmittelbeeinträchtigung“ fest. Um dies zu bestätigen muss im Anschluss ein Bluttest durchgeführt werden. Werden Drogen im Blut gefunden, wird es teuer. Die Mindeststrafe liegt bei 1.600 Euro, doppelt so hoch wie bisher. Auch der Führerschein wird für mindestens einem halben Jahr einkassiert.

Gesetzlich wird auch der Begriff „Suchtgift“ durch „Suchtmittel“ ersetzt. Es ist also auch das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von psychotroper Stoffe untersagt, denn auch dies fällt in die Kategorie Suchtmittel.

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  • Online: 30.04.2019 - 11:13

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