Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für ehrenamtliche Helfer
Gestern wurde im Nationalrat der Fristsetzungsantrag auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für ehrenamtliche Helfer beschlossen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung sieht die gesetzliche Änderung einen Sonderurlaub von 40 Stunden vor. Im Sinne von Fortbildung, Einsätze als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst und eine Freiwilligentätigkeit als positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst, heißt es seitens des Land Kärntens.…
Gestern wurde im Nationalrat der Fristsetzungsantrag auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für ehrenamtliche Helfer beschlossen.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung sieht die gesetzliche Änderung einen Sonderurlaub von 40 Stunden vor. Im Sinne von Fortbildung, Einsätze als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst und eine Freiwilligentätigkeit als positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst, heißt es seitens des Land Kärntens.
Wir sind mehr denn je auf ehrenamtliche Mitarbeiter in den Blaulichtorganisationen angewiesen. Sie absolvieren unter andrem die regelmäßigen Fortbildungen und unverzichtbaren Übungen in ihrer Freizeit. Denn auch Wetterextreme werden nicht weniger und Naturkatastrophen bleiben ebenso nicht aus. Somit sind alle freiwilligen Helfer ein unverzichtbarer Teil unserer Bevölkerung und das gehört wertgeschätzt.
- Online: 13.06.2019 - 11:52