Region fehlt
3 Minuten Lesezeit

Wenn nach der Rettung die Rechnung flattert

„Auf da Alm, da gibt’s ka Sünd“ – das vielleicht nicht, aber der Auf- oder Abstieg könnte in die Hose gehen. Das Bundesministerium für Inneres informiert über die richtige Planung von Wander- und Bergtouren. Denn grob fahrlässiges Verhalten kann ganz schön teuer werden. Nicht nur die wunderschöne Karawankenkette, die sich durch den Bezirk erstreckt, laden…

Werbung

„Auf da Alm, da gibt’s ka Sünd“ – das vielleicht nicht, aber der Auf- oder Abstieg könnte in die Hose gehen. Das Bundesministerium für Inneres informiert über die richtige Planung von Wander- und Bergtouren. Denn grob fahrlässiges Verhalten kann ganz schön teuer werden.

Nicht nur die wunderschöne Karawankenkette, die sich durch den Bezirk erstreckt, laden viele Einheimische aber auch Urlauber zu einer Bergtour ein. Es kommt aber auch immer öfter vor, dass Wanderer nicht nur die Tour sondern auch ihre Kondition unterschätzen und aufgrund von Erschöpfung gerettet werden müssen. Das BMI stellt fest, dass die Anzahl der Rettungen, die auf Ausrüstungsmangel, Erschöpfung oder Verirren zurückzuführen sind, im Vergleich zu 2018 um 27 Prozent gestiegen ist.

„Viele Unfälle ereignen sich, weil den Wanderern die Trittsicherheit fehlt und sie ihre eigenen bergsteigerischen Fähigkeiten überschätzen. Sie stolpern, rutschen aus und stürzen in der Folge ab“, so Karl Gabl, Präsident des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit.

Die richtige Planung

Die richtige Planung ist das A und O. Die Tour sollte sich vorab genau studiert werden. Bei den Höhenmeter, die es zu bewältigen gibt, gilt folgender Richtwert: 300 Höhenmeter im Aufstieg pro Stunde. Aber auch die Wetterverhältnisse sollten keines Falls außer Acht gelassen werden. Weiters ist die passende Bekleidung und sowie ein Erste-Hilfe-Paket, ein aufgeladenes Mobiltelefon für eventuelle Notrufe ein Muss.

…und auf einmal kam die Rechnung

Bodengebundene Rettungsaktionen werden üblicherweise von der Bergrettung abgewickelt, die ihre Kosten in Rechnung stellt, schreibt das BMI. Auch der Einsatz von Polizeihubschrauber oder der Alpinpolizei wird bei grob fahrlässigem Verhalten des oder der Geretteten kostenpflichtig. Das heißt, bei schweren Ausrüstungsmängel, völliger Fehleinschätzungen der Tour oder bei wissentlichem Missbrauch von Notrufen werden Rechnungen ausgestellt.

„Die Kosten für Hubschraubereinsätze der Polizei variieren je nach Einzelfall, weshalb hier keine pauschale Summe genannt werden kann, die eine allgemeine Gültigkeit besäße. Gemäß § 4a der Sicherheitsgebühren-Verordnung fallen für den Einsatz eines Luftfahrzeuges einschließlich des Personalaufwandes einheitlich 53 Euro je Minute an“, heißt es auf unsere Anfrage seitens des Bundesministeriums für Inneres.

Werbung
  • Online: 12.09.2019 - 10:23
  • Edit: 12.09.2019 - 10:42

Schreiben Sie einen Kommentar