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Heizkostenzuschuss: 7.101 Anträge wurden bereits gestellt

Noch bis zum 28. Februar kann man den Heizkostenzuschuss in Kärnten beantragen. Einen zusätzlichen Vorteil sollen heuer alleinstehende Pensionisten haben. Wir haben einen kurzen Überblick darüber geschaffen. Wie das Land Kärnten heute Preis gab, sind seit 1. Oktober 7.101 Anträge seitens der Kärntner Bevölkerung für den Heizkostenzuschuss eingegangen. „In der vergangenen Heizperiode hat das Land…

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Noch bis zum 28. Februar kann man den Heizkostenzuschuss in Kärnten beantragen. Einen zusätzlichen Vorteil sollen heuer alleinstehende Pensionisten haben. Wir haben einen kurzen Überblick darüber geschaffen.

Wie das Land Kärnten heute Preis gab, sind seit 1. Oktober 7.101 Anträge seitens der Kärntner Bevölkerung für den Heizkostenzuschuss eingegangen. „In der vergangenen Heizperiode hat das Land Kärnten für diese Unterstützungsmaßnahme 2,88 Millionen Euro ausbezahlt. Profitiert haben davon 18.471 Kärntner“, so Sozialreferentin Beate Prettner.

Einkommensgrenze wieder angepasst

Das noch mehr Kärntner von den Zuschüssen profitieren können, wurde einerseits die Einkommensgrenzen weiter angepasst, andererseits wurde für alleinstehende Pensionisten eine neue Einkommensvariante installiert. Diese soll nun um mehr als 100 Euro über dem „Normalwert“ liegen, heißt es seitens der Sozialreferentin.

Wer hat Anrecht auf einen Zuschuss?

  • Alleinstehende und Alleinverdiener über 885,47 Euro an monatlichen Nettoeinkommen sowie Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (wenn die Einkommensgrenze 1.327,67 Euro beträgt) steht der große Heizzuschuss mit 180 Euro zu.
  • Für den kleinen Heizzuschuss in der Höhe von 110 Euro wurden die Einkommensgrenzen mit 1.099,24 Euro bzw. mit 1.511,45 Euro festgesetzt.
  • Die für alleinstehende Pensionisten neu festgesetzte Einkommensgrenze (sie müssen 360 Erwerbsmonate vorweisen können) liegt zur Gewährung des großen Heizzuschusses bei 995,09 Euro – statt bei 885 Euro.

Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz.

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  • Online: 04.11.2019 - 12:14

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