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Verkauf von „Jungpflanzerl“ nicht gestattet: Flowerpoint in Bleiburg musste schließen

Mit einem Youtube-Video meldete sich der steirische Gärtnermeister Franz Valentin Kölbl an seine Kunden. Der Familienbetrieb mit dem Namen „KÖLBLumen“ besitzt insgesamt neun Filialen in der Steiermark und in Kärnten. Sie produzieren alles was sie vermarkten können in ihren Filialen selber. Fassungslos erklärt Kölbl, warum er vor Kurzem eine Strafe seitens zwei Bezirkshauptmannschaften aus Kärnten…

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Mit einem Youtube-Video meldete sich der steirische Gärtnermeister Franz Valentin Kölbl an seine Kunden. Der Familienbetrieb mit dem Namen „KÖLBLumen“ besitzt insgesamt neun Filialen in der Steiermark und in Kärnten. Sie produzieren alles was sie vermarkten können in ihren Filialen selber. Fassungslos erklärt Kölbl, warum er vor Kurzem eine Strafe seitens zwei Bezirkshauptmannschaften aus Kärnten einkassierte.

KÖLBLumen hat neben mehreren Standorten in der Steiermark auch zwei Gartendiscounter, sogenannte Flowerpoints, in der Gemeinde Bleiburg und in Wolfsberg. Hier werden von Mitte März bis Ende Juni Frühjahrs- bzw. Jungpflanzen verkauft. Von den Bezirkshauptmannschaften Völkermarkt und Wolfsberg wurde dem Unternehmen am gestrigen 19. März eine Strafe von 30.000 Euro ausgesprochen. Warum, erklärt in dem folgenden Video der Gärtnermeister selbst.

https://www.youtube.com/watch?v=eFyPiXLBUK8

Wie die Kleine Zeitung heute ebenso berichtete, wurde von ihnen diesbezüglich bei den Bezirkshauptmannschaften Völkermarkt und Wolfsberg um eine Stellungnahme gebeten. „30.000 Euro sind die im Gesetz festgelegte Höchstsumme. Bei einem Erstvergehen, egal in welchem, wird nie die Höchstsumme verhängt“, sagt Adalbert Janesch, Leiter der Gewerbeabteilung der BH Völkermarkt, zur Kleinen Zeitung. „Diese Strafe gibt es nicht“, erklärt ihnen auch Wolfsbergs Bezirkshauptmann Georg Fejan. „Gartenbaubetriebe sind zwar von Betriebseinschränkungen ausgenommen, aber nicht hinsichtlich aller Erzeugnisse“, heißt es im Berich seitens Leonhard Paulitsch, Gewerbeleiter BH Wolfsberg.

Weiters wird berichtet, dass am Montag der Betrieb in Bleiburg polizeilich kontrolliert, vor Ort aber „zu 90 Prozent Blumen und zu 10 Prozent Gartenpflanzen“ verkauft wurden. Der Aufforderung, bis auf Weiteres nur Pflänzchen zu verkaufen, wurde laut Janesch nicht nachgegangen. Dies bestätigte sich zwei Tage später, als die Lage von zwei zivilen Polizisten kontrolliert wurde. „Mit diesen Beweisen wurde bei uns Anzeige erstattet. Wir mussten reagieren. Es wäre wettbewerbsverzerrend, andere Blumengeschäfte haben schließen müssen. An solch einen Strafrahmen denkt die Behörde allerdings überhaupt nicht“, so Janesch.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation müssen viele Unternehmen einiges einstecken. In einem Bericht vom Land Kärnten am 16. März über die Beschränkungen landwirtschaftlicher Betriebe heißt es unter anderem: „Auch Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert. Für Buschenschänken gelten dagegen dieselben Regeln, wie für die Gastronomie. In landwirtschaftlichen Betrieben mit Kundenverkehr besteht die Verpflichtung, Maßnahmen zur Reduktion der Ansteckungsgefahr zu setzen, etwa durch das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln.“ Hier geht’s zur VK24 Berichterstattung.

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  • Online: 20.03.2020 - 12:38
  • Edit: 20.03.2020 - 17:52

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