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Osterfeuer 2020 könnte theoretisch eine Woche später stattfinden

Das Osterfeuerheizen ist ein beliebter Brauch in Kärnten. Aber ist es aufgrund der derzeitigen Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung überhaupt erlaubt? Vergangene Woche wurden die Maßnahmen seitens der Bundesregierung bereits verlängert. Das bedeutet die Ausgangsbeschränkungen wurden bis einschließlich Ostermontag gesetzt. Ergo, fällt auch das Heizen des Osterfeuers am Karsamstag sprichwörtlich ins Wasser und ist demnach verboten.…

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Das Osterfeuerheizen ist ein beliebter Brauch in Kärnten. Aber ist es aufgrund der derzeitigen Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung überhaupt erlaubt?

Vergangene Woche wurden die Maßnahmen seitens der Bundesregierung bereits verlängert. Das bedeutet die Ausgangsbeschränkungen wurden bis einschließlich Ostermontag gesetzt. Ergo, fällt auch das Heizen des Osterfeuers am Karsamstag sprichwörtlich ins Wasser und ist demnach verboten.

Da bis dato aber noch nicht verlautbart wurde, ob es nach dem Ostermontag zu einer Verlängerung der Ausgangsbeschränkung kommen wird, könnte es – rein spekulativ – sein, dass man eine Woche später, am 18. April, das Heizen des Osterfeuers nachholen kann.

Gibt es dazu eine Ausnahme?

Ja, diese Ausnahme gibt es. Laut der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung aus dem Jahr 2011, ist es zulässig, dass Brauchtumsfeuer auch an dem darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden dürfen.

Alles ist möglich, nix is fix – es heißt also abwarten. Grundsätzlich sind die Osterfeuer in den Gemeinden spätestens vier Tage vor dem Abbrennen im jeweiligen Gemeindeamt anzumelden.

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  • Online: 24.03.2020 - 13:59
  • Edit: 24.03.2020 - 14:17

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