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Bundesregierung präsentiert: das „Wirtshaus-Paket“ ab Anfang Juli

Kommenden Freitag dürfen Gastronomen wieder öffnen, samt den neuen Corona-Gastro-Vorschriften, wir berichteten. Die Bundesregierung stellte heute das sogenannte „Wirtshaus-Paket“ vor. Für Gastronomen soll es eine Entlastung sein. 500 Millionen Euro schwer soll dieses „Wirtshaus-Paket“ sein – jedoch nicht gleich, sondern erst mit 1. Juli in Kraft treten und bis Ende des Jahres begrenzt sein. Tourismusministerin…

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Kommenden Freitag dürfen Gastronomen wieder öffnen, samt den neuen Corona-Gastro-Vorschriften, wir berichteten. Die Bundesregierung stellte heute das sogenannte „Wirtshaus-Paket“ vor. Für Gastronomen soll es eine Entlastung sein.

500 Millionen Euro schwer soll dieses „Wirtshaus-Paket“ sein – jedoch nicht gleich, sondern erst mit 1. Juli in Kraft treten und bis Ende des Jahres begrenzt sein. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger präsentierte die wichtigsten Eckpunkte.

  • Die Umsatzsteuer von alkoholfreien Getränken wird von 20 auf zehn Prozent verringert. Das gilt nicht für alkoholische Getränke. Die Karten brauchen nicht umgeschrieben werden
  • Die Schaumweinsteuer wird total abgeschafft.
  • Dorfwirtshäuser sollen, laut Köstinger, mehr Geld erhalten. In Gemeinden bis zu 5.000 Einwohner wird die Mobilitätspauschale von zwei auf sechs Prozent bzw in Gemeinden bis 10.000 Einwohner auf vier Prozent erhöht.
  • Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 Euro auf 400.000 Euro pro Jahr erhöht. Angehoben wurde auch die Grundpauschale von zehn auf 15 Prozent sowie der Mindestpauschalbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro.
  • Essensgutscheine für Mitarbeiter bis zu acht Euro sowie Lebensmittelgutscheine bis zwei Euro werden steuerfrei gemacht.
  • Geschäftsessen sind in Zukunft in einem höheren Bereich absetzbar. Bis Ende des Jahren können die Bewirtungskosten zu 75 Prozent (vorher 50 Prozent) steuerlich abgesetzt werden.
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  • Online: 11.05.2020 - 10:26

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