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Grenzübergänge zu Slowenien: Noch nicht alle sind uneingeschränkt geöffnet

Wie seit gestern seitens der Bundesregierung bekannt gegeben wurde, sind die Grenzsperren unter andrem zu Slowenien ab heute grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt aber nicht für alle Übergänge. Die bisherigen Maßnahmen an der Grenze zu Italien bleiben bis auf Weiteres im vollen Umfang aufrecht. Die Grenzübergänge Lavamünd, Grablach, Loibl- und Karawankentunnel sind seit heute wieder uneingeschränkt…

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Wie seit gestern seitens der Bundesregierung bekannt gegeben wurde, sind die Grenzsperren unter andrem zu Slowenien ab heute grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt aber nicht für alle Übergänge. Die bisherigen Maßnahmen an der Grenze zu Italien bleiben bis auf Weiteres im vollen Umfang aufrecht.

Die Grenzübergänge Lavamünd, Grablach, Loibl- und Karawankentunnel sind seit heute wieder uneingeschränkt geöffnet. Alle anderen Grenzübergänge zu Slowenien werden erst am Samstag, den 6. Juni, um Mitternacht geöffnet.

Wie die Landespolizeidirektion Kärnten erklärt, werden COVID-19-Gesundheitskontrollen weiterhin stichprobenartig, nach Ermessen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, erfolgen.

Polizeiliche Grenzkontrollen zur Eindämmung der illegalen Migration finden rund um die Uhr bei den Grenzübergängen Loibl- und Karawankentunnel statt. Bei allen weiteren Übergängen finden Kontrollen zeitweise an der Bundesgrenze oder auch auch in Grenznähe statt.

UPDATE: Laut einem Bericht der Zeitschrift Kurier, öffnet ab 5. Juni auch Slowenien die Grenzen zu Österreich. Das würde bedeuten, dass Österreicher wieder ohne Beschränkungen einreisen können.

Grenzübergänge zu Italien

Die bisherigen Maßnahmen an der Grenze zu Italien bleiben weiterhin im vollen Umfang aufrecht. Das heißt, die Einreise nach Österreich ist nur über Arnoldstein und Thörl-Maglern und mit Einhalt folgender Punkte möglich.

  • Personen, welche von Italien nach Österreich einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis, welches nicht älter als vier Tage ist und bestätigt, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, vorweisen.
  • Eine Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. (z.B. im Falle von Urlauberheimreisen)
  • Österreichische Staatsbürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich dürfen einreisen, sofern sie sich verpflichten, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Fällt während dieser Zeit ein Test auf SARS-CoV-2 negativ aus, darf die Heimquarantäne beendet werden

Für Güterverkehr, Pendlerverkehr, Einsatz-, Ambulanz- und Rettungsfahrten, für den gewerblichen Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung sowie unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind gelten diese Punkte nicht.

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  • Online: 04.06.2020 - 12:37
  • Edit: 04.06.2020 - 18:12

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