Ruden
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Verdacht auf Bienenseuche in der Gemeinde Neuhaus

In Ortschaften der Gemeinde Neuhaus besteht der Verdacht, dass sich Honigbienen mit einer bösartigen Faulbrut infiziert haben. Seitens der Bezirkshautpmannschaft Völkermarkt wurde deshalb Ende Mai eine Verordnung erlassen. Aber was hat diese Krankheit für Auswirkungen auf unsere Honigbienen? Seitens der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wurde am 28. Mai eine Verordnung des Bienenseuchengesetzes erlassen. Hier heißt es, dass…

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In Ortschaften der Gemeinde Neuhaus besteht der Verdacht, dass sich Honigbienen mit einer bösartigen Faulbrut infiziert haben. Seitens der Bezirkshautpmannschaft Völkermarkt wurde deshalb Ende Mai eine Verordnung erlassen. Aber was hat diese Krankheit für Auswirkungen auf unsere Honigbienen?

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wurde am 28. Mai eine Verordnung des Bienenseuchengesetzes erlassen. Hier heißt es, dass Bienenvölker nicht aus der Zone ausgebracht werden, sowie nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden dürfen. Weiters müssen Besitzer die angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen auf eigene
Kosten durchzuführen. Mehr Infos dazu bekommen betroffene Imker am ortseigenen Gemeindeamt.

Lageplan mit der Sperrzone (3-km-Radius) ©BH Völkermarkt/Land Kärnten

Die Amerikanische Faulbrut

Bei dieser bösartigen Faulbrut – der Amerikanische Faulbrut – handelt es sich um eine höchst ansteckende Erkrankung der Bienenbrut, bei denen Bienenmaden durch eine bakterielle Infektion geschädigt werden. Im Falle eines Auftretens sind umfangreichen Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Geschieht dies nicht, stirbt die Brut ab. Für den Meschen ist dies Erkrankung ungefährlich, dass heißt der Verzehr von sporenbelasteten Honig ist unbedenklich. Dennoch sind Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.

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  • Online: 05.06.2020 - 10:14
  • Edit: 05.06.2020 - 10:15

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