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„Normalität“ in Alten- und Pflegeheimen ab 11. Juni: Was ist zu beachten?

Der nächste Schritt der Lockerungsmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen wurde gestern von Gesundheitsminister Rudolf Anschober bekannt gegeben. Die konkrete Umsetzung liegt, laut Anschober, aber bei jedem einzelnen Heimbetreiber. In Kärnten wird es am 11. Juni eine einheitliche Vorgehensweise geben. Wie LHStv. Beate Prettner erklärte, wurde diesbezüglich noch gestern eine Videokonferenz mit allen Kärntner Pflegeheimbetreibern abgehalten.…

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Der nächste Schritt der Lockerungsmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen wurde gestern von Gesundheitsminister Rudolf Anschober bekannt gegeben. Die konkrete Umsetzung liegt, laut Anschober, aber bei jedem einzelnen Heimbetreiber. In Kärnten wird es am 11. Juni eine einheitliche Vorgehensweise geben.

Wie LHStv. Beate Prettner erklärte, wurde diesbezüglich noch gestern eine Videokonferenz mit allen Kärntner Pflegeheimbetreibern abgehalten. „Es war der Wunsch der Heimbetreiber und mein Wunsch, dass wir so koordiniert und abgestimmt wie möglich Regelungen treffen. Wir wollen keine derart unterschiedlichen Auslegungen der Empfehlungen, dass es zu Unstimmigkeiten kommt.“

Was ist zu beachten

  • Besuche müssen nicht mehr vorab angemeldet werden.
  • Die täglichen Besuchszeiten wurden von 10 bis 17 Uhr gesetzt.
  • Beim Betreten muss von den Besuchern ein Formular ausgefüllt werden.
  • Unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen können die Besuche in Privatzimmern, in öffentlichen Aufeinthaltsräumen und im Freien stattfinden. „Alle gängigen Hygienemaßnahmen sind selbstverständlich weiterhin zu beachten – dazu zählt der Mund-Nasen-Schutz von Besuchern, wenn der Mindestabstand nicht gewährt werden kann, das Abstandhalten und Händewaschen“, so Prettner.
  • Auch die Kleinsten dürfen wieder zum Besuch mitgenommen werden.
  • Ebenso sind mehrere Besucher, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, erlaubt.
  • Ist dies nicht der Fall, müssen die Besuche zeitlich versetzt gesetzt werden.
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  • Online: 10.06.2020 - 07:40

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