Region fehlt
1 Minuten Lesezeit

COVID-19: Quarantänedauer wird auch in Kärnten auf zehn Tage reduziert

Wie soeben bekannt gegeben wurde, folgt Kärnten der Bundesempfehlung und reduziert die Quarantänedauer von 14 auf zehn Tage. AGES bezeichnet Kärnten als „das Neuseeland Österreichs“. Bisher mussten sich mit Covid-19 infizierte Personen sowie Kontaktpersonen der Kategorie I, aber auch aus Risikogebieten Einreisende 14 Tage in Quarantäne begeben. „Kärnten folgt nun einer Empfehlung des Bundes und…

Werbung

Wie soeben bekannt gegeben wurde, folgt Kärnten der Bundesempfehlung und reduziert die Quarantänedauer von 14 auf zehn Tage. AGES bezeichnet Kärnten als „das Neuseeland Österreichs“.

Bisher mussten sich mit Covid-19 infizierte Personen sowie Kontaktpersonen der Kategorie I, aber auch aus Risikogebieten Einreisende 14 Tage in Quarantäne begeben. „Kärnten folgt nun einer Empfehlung des Bundes und verkürzt die Quarantänedauer auf zehn Tage“, gibt heute, Dienstag, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt. „Der Bund hat diese Vorgabe aufgrund neuester Erkenntnisse zum Coronavirus ausgesprochen. Kärnten folgt der Expertenmeinung, wir haben bereits alle notwendigen Schritte gesetzt“, so Prettner.

Konkret bezieht sich die Quarantäneverpflichtung auf infizierte Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I und auf Einreisende aus Risikogebieten ohne Vorlage eines negativen Tests.

„Seitens der AGES wurde Kärnten bereits als das ‚Neuseeland Österreichs‘ bezeichnet, zum einen, weil wir so wenig Fälle haben, zum anderen, weil unsere Kontaktpersonensuche und die Clusterabgrenzung so lückenlos funktionieren“, sagt Prettner.

Unterschied zwischen den Kontaktpersonen

  • Als Kontaktperson der Kategorie I gelten Personen, die für 15 Minuten oder länger in nicht ausreichendem Abstand Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten.
  • Kontaktpersonen der Kategorie II sind Personen, die sich kürzer als 15 Minuten mit einer infizierten Person im selben Raum (z.B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume einer Gesundheitseinrichtung etc.) aufgehalten haben. Für Kontaktpersonen der Kategorie II ist bekanntlich keine Quarantäne notwendig.
Werbung
  • Online: 04.08.2020 - 13:47

Schreiben Sie einen Kommentar