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Thema bei der 55. Sitzung der Landesregierung: Änderung des Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes

Bei der heutigen 55. Sitzung der Kärntner Landesregierung gab es ein umfangreiches Arbeitsprogramm. Landeshauptmann Peter Kaiser berichtete im Pressefoyer nach der Sitzung unter anderem über die Änderung des Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes. Laut Kaiser wird in der Novelle des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes auch die Überziehungsmöglichkeit bzw. die Aufnahme weiterer Kinder über die gesetzlich vorgesehene maximale…

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Bei der heutigen 55. Sitzung der Kärntner Landesregierung gab es ein umfangreiches Arbeitsprogramm. Landeshauptmann Peter Kaiser berichtete im Pressefoyer nach der Sitzung unter anderem über die Änderung des Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.

Laut Kaiser wird in der Novelle des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes auch die Überziehungsmöglichkeit bzw. die Aufnahme weiterer Kinder über die gesetzlich vorgesehene maximale Gruppengröße neu geregelt. Aktuell dürfen 25 Kinder in einer Kindergartenguppe (Kinder von 3 bis 6 Jahren) und bis zu 15 Kinder in einer Kindertagesstättengruppe (Kleinkinder bis zu 3 Jahren) sein.

„Überziehungen sind nur mehr in begründeten Ausnahmefällen und bei Erfüllung qualitativer Voraussetzungen um maximal fünf Kinder möglich, wobei nur zwei dieser Kinder gleichzeitig in der Einrichtung anwesend sein dürfen“, erklärte der Landeshauptmann. In den nächsten Jahren solle die Gruppengröße sukzessive weiter verringert und damit die pädagogische Qualität erhöht werden.

Ergänzt werden zudem in der Novelle detaillierte Gründe für einen Ausschluss vom Besuch einer Betreuungseinrichtung sowie die bisher fehlende Regelung zur Qualitätssicherung bei den Ausbildungsträgern. „Der Landesregierung kommt ab nun ein Aufsichtsrechts über die ausgegliederten Rechtsträger zu. Bei qualitativen Mängeln kann die Bewilligung entzogen werden“, so Kaiser.

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  • Online: 08.09.2020 - 12:38

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