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Innenminister Nehammer informiert: Binnengrenzkontrollen bis Mai 2021 verlängern

In einem Notifizierungsschreiben informierte Innenminister Karl Nehammer, dass Österreich Binnengrenzkontrollen an den österreichischen Landesgrenzen zu Slowenien und Ungarn ab 12. November 2020 bis einschließlich 11. Mai 2021 durchführen werde. Als Gründe nannte der Innenminister den „anhaltenden Migrationsdruck, die Bewahrung der inneren Sicherheit sowie die angespannte Situation rund um die Corona-Pandemie“. Das Schreiben des Innenministers erging…

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In einem Notifizierungsschreiben informierte Innenminister Karl Nehammer, dass Österreich Binnengrenzkontrollen an den österreichischen Landesgrenzen zu Slowenien und Ungarn ab 12. November 2020 bis einschließlich 11. Mai 2021 durchführen werde. Als Gründe nannte der Innenminister den „anhaltenden Migrationsdruck, die Bewahrung der inneren Sicherheit sowie die angespannte Situation rund um die Corona-Pandemie“.

Das Schreiben des Innenministers erging an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, David Sassoli, das Generalsekretariat des Rates sowie die Innenministerinnen und Innenminister der EU und Schengener-Vertragsstaaten. „Darüber hinaus wurden meine Amtskollegen aus Slowenien und Ungarn über Österreichs Entscheidung informiert, die Binnengrenzkontrollen für weitere sechs Monate durchzuführen“, sagte Innenminister Nehammer.

Der Schengener Grenzkodex erlaubt in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit bedroht ist, Grenzkontrollen „für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung“. Die 26 Schengen-Länder, darunter 22 EU-Länder, sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein dürfen ihre Binnengrenzen kontrollieren, sofern die EU-Kommission rechtzeitig informiert wird.

Reisedokument mitführen

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt, unabhängig von temporär durchgeführten Grenzkontrollen. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland. Als Reisedokument gilt der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.

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  • Online: 14.10.2020 - 14:08

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