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Allerheiligen und Allerseelen: Keine gemeinsamen Gräbersegnungen und Gottesdienste auf den Friedhöfen

Die Österreichische Bischofskonferenz hat in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Aufruf an die Pfarrgemeinden festgelegt, dass zu Allerheiligen und Allerseelen heuer keine gemeinsamen Feiern auf den Friedhöfen stattfinden werden. Mit dieser Regelung reagieren die Bischöfe auf ein Ersuchen der Bundesregierung. „Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die…

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Die Österreichische Bischofskonferenz hat in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Aufruf an die Pfarrgemeinden festgelegt, dass zu Allerheiligen und Allerseelen heuer keine gemeinsamen Feiern auf den Friedhöfen stattfinden werden.

Mit dieser Regelung reagieren die Bischöfe auf ein Ersuchen der Bundesregierung. „Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer gemeinsamen Feier“, so die Österreichischen Bischöfe in ihrem Aufruf.

Bei den liturgischen Feiern zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen gilt weiterhin die seit 9. Oktober wirksame Rahmenordnung. Das heißt, der 1-Meter-Abstand ist einzuhalten und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.

Generalvikar Johann Sedlmaier weist in einem Schreiben, das gestern an die Kärntner Pfarren und alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergangen ist, ausdrücklich darauf hin, dass der Aufruf der Bischofskonferenz „vollinhaltlich“ auch für die Diözese Gurk gelte, und ersucht, „diesen Aufruf ernsthaft und konsequent umzusetzen“.

In dem Schreiben werden die Kärntner Pfarren dazu aufgerufen, individuelle Lösungen für die Gräbersegnungen zu erarbeiten. So sei es zum Beispiel möglich, so der Generalvikar, „dass MitarbeiterInnen mit Handschuhen am Friedhofseingang während des gesamten Tages kleine Weihwasserfläschchen und Gebetstexte verteilen und die Gläubigen die Gräbersegnung selbst vornehmen“.

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  • Online: 23.10.2020 - 07:08

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