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Das sind die österreichischen Lockdown-Maßnahmen ab 3. November 2020

In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung wurde über die aktuellen Coronamaßnahmen, die ab Dienstag, den 3. November um 00:00 Uhr, für ganz Österreich in Kraft treten, informiert. Es wird wieder einen Lockdown geben – diesmal jedoch in einer „Lightversion“ im Vergleich zum ersten Lockdown im März. Dieser soll bis einschließlich 30. November bestehen. Und das steht…

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In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung wurde über die aktuellen Coronamaßnahmen, die ab Dienstag, den 3. November um 00:00 Uhr, für ganz Österreich in Kraft treten, informiert.

Es wird wieder einen Lockdown geben – diesmal jedoch in einer „Lightversion“ im Vergleich zum ersten Lockdown im März. Dieser soll bis einschließlich 30. November bestehen.

Und das steht uns während des Lockdowns bevor…

  • Ausgangsregelung: Gilt vorerst zehn Tage. Dann wird die Regelung besprochen und kann natürlich verlängert werden! Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr nur mit folgenden fünf Gründen erlaubt: Abwendung von Gefahr, Hilfe für Unterstützungsbedürftige, Deckung von Grundbedürfnissen, berufliche Zwecke sowie Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung. Besuche sind in diesem Zeitraum nicht erlaubt.
  • Geschlossen werden unter anderem Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Beherbergungsbetriebe, Indoor-Sportstätten.
  • Die Gastronomie darf nur mehr Lieferservice und Abholung anbieten (ausgenommen ist die Zeit der Ausgangsregelung – siehe oben).
  • Verboten werden Hochzeiten, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern. Bei einem Begräbnis sind maximal 50 Personen erlaubt.
  • Schulen: Oberstufen und Universitäten werden auf Distance Learning umgestellt. Alle anderen Schulen bleiben vorerst wie gewohnt geöffnet.
  • Der Handel sowie Dienstleistungsbetriebe dürfen geöffnet bleiben (mit Auflagen).
  • Outdoor Sportstätten für Einzelsport bleiben geöffnet.
  • Es wird Besuchseinschränkungen in Alten-, Pflege und Behindertenheimen geben.
  • Im privaten Wohnbereich (im Haus) sollten sich nicht mehr als maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Partys am eignen Grundstück in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen sind nicht erlaubt.
  • Es soll einen Fixkostenzuschuss 2.0 geben. Für die Gastronomie und Hotellerie ist eine teilweise Entschädigung geplant um den Verdienstentgang auch auszugleichen.
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  • Online: 31.10.2020 - 17:22
  • Edit: 31.10.2020 - 17:28

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