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Kontrollen der Ausgangsbeschränkung: Kärntner sind diszipliniert

Seit 3. November leben wir nicht nur mit einem Lockdown und etlichen Verordnungen, sondern auch mit der Ausgangsbeschränkung. Diese besagt, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr nur unter fünf Bedingungen zulässig ist. In einem Interview mit dem ORF Kärnten erklärt…

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Seit 3. November leben wir nicht nur mit einem Lockdown und etlichen Verordnungen, sondern auch mit der Ausgangsbeschränkung. Diese besagt, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr nur unter fünf Bedingungen zulässig ist. In einem Interview mit dem ORF Kärnten erklärt Pressesprecher des Landespolizeikommandos Kärnten, Rainer Dionisio, ob sich KärntnerInnen auch daran halten.

Wie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersichtlich ist, gelten die Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive 12. November. Ein Außerkrafttreten dieser Beschränkung ist mit 30. November fixiert.

Kärntner sind diszipliniert

„Trotz aller Kontrollen hat es erst drei Anzeigen gegeben und das hat Leute betroffen, die sich unberechtigt nach 20 Uhr im Freien aufgehalten haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass niemand auf die Toleranz der Polizei hoffen darf, wenn er die Vorschriften und Beschränkungen bewusst missachtet. Wenn es erforderlich ist wird die Polizei anzeigen. Und hier sind doch empfindliche Strafen seitens der Gesundheitsbehörden vorgesehen“, so Dionisio’s Statement gegenüber dem ORF am gestrigen 9. November.

Ein Missachten der Ausgangsbeschränkungen kann teuer werden. Es drohen Strafen in der Höhe von bis zu 1.450 Euro.

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  • Online: 10.11.2020 - 10:34

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