Völkermarkt
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Nach tödlichem Arbeitsunfall: Bezirksgericht sprach Geschäftsführer schuldig

Der VK24 Rückblick: Am 9. April 2018 gegen 8 Uhr waren auf einer Baustelle in Völkermarkt fünf Arbeiter einer Baufirma mit dem Verlegen von Fertigteilelementen beschäftigt, als es beim Hochheben eines Deckenteilelementes beim Baudrehkran zum Bruch von Verbindungelementen kam, wodurch sich der Ausleger des Kranes seitlich verdrehte und zu Boden stürzte. Ein im Inneren der…

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Der VK24 Rückblick: Am 9. April 2018 gegen 8 Uhr waren auf einer Baustelle in Völkermarkt fünf Arbeiter einer Baufirma mit dem Verlegen von Fertigteilelementen beschäftigt, als es beim Hochheben eines Deckenteilelementes beim Baudrehkran zum Bruch von Verbindungelementen kam, wodurch sich der Ausleger des Kranes seitlich verdrehte und zu Boden stürzte. Ein im Inneren der Baustelle mit Unterstellarbeiten beschäftigter 27-jähriger Feldkirchner wurde vom herabfallenden Kranausleger getroffen und erlitt dabei tödliche Verletzungen. (Hier geht es zum vollständigen Bericht). Der Geschäftsführer der Baufirma wurde deswegen angeklagt. Gestern wurde am Bezirksgericht Völkermarkt ein Urteil gegen den 39 Jahre alten Mann gefällt.

Dem 39-Jährigen wurde vorgeworfen, das der Kran nicht ordnungsgemäß Überprüft gewesen sei. „So habe der Geschäftsführer diese entweder nicht beauftragt oder nicht sichergestellt, dass diese auch durchgeführt wurden. Deshalb seien verrostete Schrauben am Kran nicht erkannt worden, die schließlich zu dem Unfall führten“, so der Strafantrag des Staatsanwalts Julius Heidinger.

Das Urteil – es ist nicht rechtskräftig – des Bezirksgerichts Völkermarkt lautet wie folgt: Vier Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

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  • Online: 13.11.2020 - 09:18

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