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Nicht private Kitas und Kindergärten in Kärnten bleiben wie gewohnt geöffnet

Nach dem am Samstag verordneten verschärften Lockdown durch die Bundesregierung, um das Coronavirus einzudämmen, werden die Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen wieder auf Distance Learning umgestellt. Für die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen wurde seitens der Bundesregierung, entgegen der kommunizierten Schließung, keine Anordnung des Gesundheitsministeriums übermittelt. Das Land Kärnten ist hier- teilweise -selbst gefragt. Ab morgen werden…

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Nach dem am Samstag verordneten verschärften Lockdown durch die Bundesregierung, um das Coronavirus einzudämmen, werden die Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen wieder auf Distance Learning umgestellt. Für die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen wurde seitens der Bundesregierung, entgegen der kommunizierten Schließung, keine Anordnung des Gesundheitsministeriums übermittelt. Das Land Kärnten ist hier- teilweise -selbst gefragt.

Ab morgen werden die Volksschüler ihren Unterricht, wie im Frühjahr, in Papierform übermittelt bekommen, heißt es vom Land Kärnten. Alle anderen Pflichtschüler, wie die der Mittelschulen und AHS-Unterstufen, werden den Lernstoff mittels PC bzw. Laptop digital abrufen können. Zugleich sei festgehalten, dass jedes Kind auch in der Schule beaufsichtigt werden kann, sollte dies aus arbeitstechnischen oder anderen Gründen den Eltern zu Hause nicht möglich sein.

In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt. Das bedeutet, Sonderschulkinder müssen auch im Lockdown die Schule besuchen. Die Schulleitung kann aber in Ausnahmefällen ein Fernbleiben vom Unterricht von Schülerinnen und Schülern erteilen.

„Für mich ist wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler – egal ob Präsenz- oder Digitalunterricht – den gleichen Nutzen davonträgt. Es darf zu keinen Vor- bzw. Nachteilen kommen, um die Chancengleichheit aufrechtzuerhalten“, so Landeshauptmann und Bildungsreferent Peter Kaiser, der zugleich den Lehrerinnen und Lehrer seinen Dank ausspricht. „Auch sie sind in diesem Schul-Lockdown gefordert, den Lernstoff bestmöglich zu übermitteln und die Kinder zu betreuen.“

Kindergärten und Kindertagesstätten

Für die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen wurde seitens der Bundesregierung, entgegen der kommunizierten Schließung, keine Anordnung des Gesundheitsministeriums übermittelt. Damit ist klar – Kärnten wird die sämtliche Einrichtungen, für die das Land Kärnten verantwortlich ist, normal geöffnet lassen. Für private Kinderbetreuungseinrichtungen kann das Land jedoch keine Entscheidung treffen. Das Land Kärnten bittet jedoch alle Trägerinnen und Träger von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, für alle Kinder, die betreut werden müssen, offen zu halten. Die Entscheidung, doch zu schließen, liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber privater Betreuungseinrichtungen.

„Ich habe bereits die Bildungsabteilung des Landes Kärnten beauftragt, hier ein fortführendes Konzept mit rechtlich verpflichtenden COVID-Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten, um den Infektionsschutz weiter zu erhöhen und den jüngsten in unserer Gesellschaft damit einen möglichst normalen Tagesablauf zu ermöglichen. Zudem werden wir Gruppenförderung und Kinderstipendium weiter auszahlen“, so Kaiser gestern.

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  • Online: 16.11.2020 - 09:31

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