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Polizei weiß: Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte…

Bereits seit dem Jahr 1992 beteiligt sich Österreich an der internationalen Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. In diesen 16 Tagen werden weltweit die verschiedenen Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisiert, um dadurch ein breites Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen fundamentale Menschenrechtsverletzungen bedeuten. Wusstest du,…

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Bereits seit dem Jahr 1992 beteiligt sich Österreich an der internationalen Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. In diesen 16 Tagen werden weltweit die verschiedenen Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisiert, um dadurch ein breites Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen fundamentale Menschenrechtsverletzungen bedeuten. Wusstest du, dass die Polizei nicht nur die größte, sondern auch die wirksamste Opferschutzeinrichtung ist?

Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.

Polizei ist die wirksamste Opferschutzeinrichtung

Aufgrund ihrer landesweiten und uneingeschränkten Erreichbarkeit sowie ihrer umfassenden Möglichkeiten Gewalt zu beenden und den Opferschutz zu aktivieren, ist die Polizei nicht nur die größte, sondern auch die wirksamste Opferschutzeinrichtung. Daher gilt es im Zusammenhang mit der Thematik nicht nur während der 16 Tage gegen Gewalt interessiert zu sein, sondern stets durch Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Gewalt keine Chance zu bieten. Dabei ist Ihre Polizei ein sicherer, verlässlicher und jedenfalls der effektivste Ansprechpartner.

Die Polizei verfügt über unterschiedliche Möglichkeiten und gesetzlich eingeräumte Befugnisse, die in solchen Situationen ergriffen werden. Beim Betretungs- und Annäherungsverbot wird der Gefährderin oder dem Gefährder für zwei Wochen das Betreten der Wohnung sowie das Annähern an eine bestimmte Person, jeweils im Umkreis von 100 Meter, untersagt. Das bedeutet, dass die Gefährderin oder der Gefährder innerhalb dieser zwei Wochen nicht in die Wohnung zurückkehren und/oder sich der Person nicht annähern darf.

Weitere hilfreiche Telefonnummern und Links:

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  • Online: 24.11.2020 - 13:22
  • Edit: 24.11.2020 - 13:26

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