Mit heutigen Freitag treten neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen in Kraft. Unter anderem wurden von der Bundesregierung Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung genauer beschrieben.
Der Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen ist erlaubt. Doch wer ist, laut Bundesregierung eine wichtige Bezugsperson?
- Wichtige Bezugspersonen sind jene Menschen, mit denen man mehrmals wöchentlich physisch in Kontakt ist, wie zum Beispiel den Großeltern.
- Zu den engsten Angehörigen zählen Kinder, Eltern und Geschwister. Kontakt zu diesen Personen ist erlaubt.
- Großeltern dürfen nun, laut neuester Verordnung, auch auf mehrere minderjährige Enkelkinder aus der Familie aufpassen.
- Kinder wiederum dürfen von einer Tagesmutter, einem Babysitter oder aber auch einer Nachbarin fremdbetreut werden.
- Einem Elternteil ist es erlaubt mit dem/n eigenen Kind(ern) seine Eltern zu besuchen. (z.B.: Mutter und Kind gehen den Opa besuchen)
- Treffen mit anderen Menschen: Personen aus einem Haushalt dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.
- Familienfeiern sind weiterhin nicht erlaubt
Weitere Regeln, die ab heute gelten:
- Ein Hausbesuch für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur) ist nicht zulässig. Ausnahme: Pflege im Sinne von medizinsicher Dienstleistung
- Der Kauf von Waffen und Waffenzubehör ist für Privatpersonen ebenso untersagt.
- Der Besuch von Nikolaus ist gestattet, wenn auch nur bis vor die Haustüre.