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Die neuen Lockdownregeln starten ab heute

Mit heutigen Freitag treten neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen in Kraft. Unter anderem wurden von der Bundesregierung Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung genauer beschrieben. Der Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen ist erlaubt. Doch wer ist, laut Bundesregierung eine wichtige Bezugsperson? Wichtige Bezugspersonen sind jene Menschen, mit denen man mehrmals wöchentlich physisch in Kontakt ist, wie zum Beispiel den Großeltern. Zu…

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Mit heutigen Freitag treten neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen in Kraft. Unter anderem wurden von der Bundesregierung Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung genauer beschrieben.

Der Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen ist erlaubt. Doch wer ist, laut Bundesregierung eine wichtige Bezugsperson?

  • Wichtige Bezugspersonen sind jene Menschen, mit denen man mehrmals wöchentlich physisch in Kontakt ist, wie zum Beispiel den Großeltern.
  • Zu den engsten Angehörigen zählen Kinder, Eltern und Geschwister. Kontakt zu diesen Personen ist erlaubt.
  • Großeltern dürfen nun, laut neuester Verordnung, auch auf mehrere minderjährige Enkelkinder aus der Familie aufpassen.
  • Kinder wiederum dürfen von einer Tagesmutter, einem Babysitter oder aber auch einer Nachbarin fremdbetreut werden.
  • Einem Elternteil ist es erlaubt mit dem/n eigenen Kind(ern) seine Eltern zu besuchen. (z.B.: Mutter und Kind gehen den Opa besuchen)
  • Treffen mit anderen Menschen: Personen aus einem Haushalt dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Familienfeiern sind weiterhin nicht erlaubt

Weitere Regeln, die ab heute gelten:

  • Ein Hausbesuch für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur) ist nicht zulässig. Ausnahme: Pflege im Sinne von medizinsicher Dienstleistung
  • Der Kauf von Waffen und Waffenzubehör ist für Privatpersonen ebenso untersagt.
  • Der Besuch von Nikolaus ist gestattet, wenn auch nur bis vor die Haustüre.
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  • Online: 27.11.2020 - 08:38
  • Edit: 27.11.2020 - 08:39

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