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Weihnachtsregelung in Pflegeheimen: Am 24. und 25. Dezember mehr Besuch erlaubt

Heute wird der Bund eine neue Verordnung für die Weihnachtstage beschließen: Besuche in Pflegeheime werden von einem Besucher pro Woche auf zusätzlich zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 24. Dezember und zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 25. Dezember erhöht. Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner erklärt die kommende Weihnachtsregelung wie folgt: „Es…

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Heute wird der Bund eine neue Verordnung für die Weihnachtstage beschließen: Besuche in Pflegeheime werden von einem Besucher pro Woche auf zusätzlich zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 24. Dezember und zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 25. Dezember erhöht.

Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner erklärt die kommende Weihnachtsregelung wie folgt: „Es wären de facto neun Besucher während dieser beiden Weihnachtstage möglich.“ In jedem Fall sind sowohl FFP2-Masken und ein negatives Testergebnis für den Einlass erforderlich. Erforderlich ist auch eine Voranmeldung.

Weihnachten zu Hause…

Ausgänge bleiben – wie gehabt – jederzeit erlaubt. Bei einer Abwesenheit, die länger als zwei Stunden dauert, muss der Bewohner – gemäß neuer Bundesverordnung – vom Pflegeheim zwingend in einem „Aufklärungsgespräch“ über Risiken und Ansteckungsgefahr informiert werden. Dauert der Ausgang länger als 24 Stunden, ist der Heimbewohner nach der Rückkehr zwei Mal wöchentlich zu testen. Prettner appelliert: „Ich bitte vor allem bei geplanten Ausgängen bzw. Verwandtenbesuchen, sich des Risikos bewusst zu sein und alle Schutzmaßnahmen gewissenhaft zu beachten. Jeder Ausgang birgt ein Ansteckungspotenzial.“

Die Weihnachtsregelung gilt nur für den 24. und 25. Dezember. Am 26. 12. tritt österreichweit der dritte Lockdown in Kraft – ab diesem Tag gilt für die Pflegeheime wieder die Besuchsregelung „ein Besucher pro Woche“.

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  • Online: 22.12.2020 - 15:39
  • Edit: 22.12.2020 - 15:40

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