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300 Euro Corona-Strafe für Kärntner Paar: Gesundheitsministerium spricht von „Empfehlung“

Auf völliges Unverständnis stößt eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt. So ist es einem Bericht des ORF-Kärnten zufolge einem jungen Kärntner Paar ergangen. LH…

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Auf völliges Unverständnis stößt eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt. So ist es einem Bericht des ORF-Kärnten zufolge einem jungen Kärntner Paar ergangen. LH Peter Kaiser kritisiert diese „Regelung“.

Laut ORF-Bericht hatte ein Mann – er wurde coronapositiv getestet – bei einem Telefonat mit dem Contact Tracing angegeben, dass er mit seiner Freundin zusammen in einer Wohnung lebe. Seine Freundin erhielt wenige Tage später eine Strafe in der Höhe von 300 Euro, weil „Sie sich nicht an die gegebene Absonderung gehalten“ habe. Eine Absonderung hat aber nicht stattgefunden und kontrolliert wurde laut Betroffenen ebenso nicht.

Peter Kaiser haben diese Bestimmungen des Bundes zum Handeln veranlasst: „Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!“ Bis es soweit ist, sollten derartige Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlässt, ausgesetzt werden. Kaiser werde die notwendigen Änderungen auch schriftlich und im Zuge der nächsten Videokonferenz am 4. Jänner bei der Bundesregierung urgieren.

„Das Land Kärnten hat hier keinerlei Handhabe, die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund, der jetzt gefordert ist“, macht der Landeshauptmann deutlich. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden.

Es sei bedauerlich, dass mit solchen jenseitigen Strafbestimmungen das Vertrauen der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie gefährdet werde. „Es reicht nicht, Regelungen und Bestimmung auf einem Reißbrett im stillen Kämmerlein zu entwerfen. Eine verantwortungsvolle, bevölkerungsnahe Politik setzt diese Regelungen auch in Einklang mit der Lebensrealität der Menschen“, so Kaiser abschließend.

Das Gesundheitsministerium zeigt für diese Sichtweise kein Verständnis. In einem Statement gegenüber der APA wird Kaisers Reaktion als „nicht nachvollziehbar“ beschrieben. Denn: „Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können – falls notwendig – auch zusätzliche Vorgaben tätigen.“

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  • Online: 27.12.2020 - 08:48
  • Edit: 27.12.2020 - 09:00

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