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Auszeit für pflegende Angehörige: Anmeldungen sind ab sofort möglich

Seit einigen Jahren wird in Kärnten Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, ein kostenloser „Erholungsurlaub“ zu Verfügung gestellt. Heuer startet der erste Turnus der Erholungswochen bereits am 28. Feber (bis 7. März). Die Anmeldung ist ab sofort möglich. „Seit Jahren bieten wir Kärntnern, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 betreuen, eine Auszeit…

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Seit einigen Jahren wird in Kärnten Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, ein kostenloser „Erholungsurlaub“ zu Verfügung gestellt. Heuer startet der erste Turnus der Erholungswochen bereits am 28. Feber (bis 7. März). Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

„Seit Jahren bieten wir Kärntnern, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 betreuen, eine Auszeit an. Betreut jemand einen an Demenz erkrankten, nahen Verwandten, so ist eine Inanspruchnahme der Erholungswoche schon ab der Pflegestufe 2 möglich“, informiert Beate Prettner heute. „Sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben sind, wird niemand abgewiesen“, versichert die Gesundheitsreferentin.

Keine Sorgen während des Urlaubes

Die Auszeit für pflegende Angehörige selbst umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung, so das erwünscht ist.

„Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt – über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, erklärt die Gesundheitsreferentin.

Die Anmeldung

Für den ersten Turnus sind die Anmeldungen bis spätestens 29. Jänner erforderlich. Das gilt auch für die beiden weiteren Turnusse: 7. März bis 14. März und 14. März bis 21. März.

Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern, der Bezirkshauptmannschaft sowie bei der Landesregierung bzw. der Homepage des Landes erhältlich.

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  • Online: 05.01.2021 - 16:42

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