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Neue Einreiseverordnung ab 10. Februar: Wichtige Infos für Pendler

Am Mittwoch, dem 10. Februar 2021, tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung („Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19“) in Kraft. Für nach Österreich Einreisende bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun…

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Am Mittwoch, dem 10. Februar 2021, tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung („Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19“) in Kraft. Für nach Österreich Einreisende bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden. Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Pendler müssen sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem haben sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitzuführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Wichtig: anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden, also keine Selbsttests. Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, aber 7. Februar ist sie möglich. Bezüglich des Tests ist dieser auch bei Pendlern nach Einreise möglich, muss allerdings innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden.

Die einzigen EU-Staaten, aus denen man ohne Quarantäne-Bestimmungen nach Österreich einreisen kann, sind Griechenland und Finnland. Dazu kommen in Europa noch Norwegen, Island und der Vatikan. Weitere Staaten sind unverändert Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Die Schweiz, Andorra, San Marino und der Vatikan behalten ihren Sonderstatus, mit EU/EWR-Staaten gleichgestellt zu sein.

Von der Liste der sicheren Länder gekippt wurde wegen gestiegener Fallzahlen Japan. Neuerungen gibt es in Folge des EU-Austritts für Briten. Sie dürfen – außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen – nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt.

Die Glaubhaftmachung beruflicher Reisen kann ab sofort z. B. durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches erfolgen. Jedenfalls wird dabei auch eine zeitliche Komponente bei der Glaubhaftmachung zu berücksichtigen sein, z.B. kein mehrwöchiger Aufenthalt, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist.

Quelle: Land Kärnten, APA

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  • Online: 04.02.2021 - 09:25

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