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20. Februar Impfstart für Rettungsorganisationen: Termin für Feuerwehren noch in der Schwebe

Heute wurde seitens des Impfforums des Landes die Impfreihenfolge von Rettungsorganisationen definiert. Wie diese Woche bereits bekannt gegen wurde, lud Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner in diesem Zuge zu einem Abstimmungstermin mit den Impfkoordinatoren des Landes und dem Kärntner Landesfeuerwehrverband. Grund dafür war, dass die Bundesregierung kürzlich die Feuerwehren aus den priorisierten Gruppen für die Coronaschutzimpfung…

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Heute wurde seitens des Impfforums des Landes die Impfreihenfolge von Rettungsorganisationen definiert. Wie diese Woche bereits bekannt gegen wurde, lud Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner in diesem Zuge zu einem Abstimmungstermin mit den Impfkoordinatoren des Landes und dem Kärntner Landesfeuerwehrverband. Grund dafür war, dass die Bundesregierung kürzlich die Feuerwehren aus den priorisierten Gruppen für die Coronaschutzimpfung gestrichen hat.

Ab Samstag, den 20. Februar, sollen die Impfungen für die Kärntner Rettungsorganisationen starten. Laut Medienbericht des ORF Kärnten, sollen zuerst Rettungs- und Notfallsanitäter geimpft werden. Im Anschluss die mobilen Gesundheitsdienste und die Leitung. Eingeplant sind ebenso ehrenamtlichen Organisation wie Wasser-, Berg- oder Höhlenrettung oder die Rettungshunde-Vereine

Was ist mit den (Freiwilligen) Feuerwehren?

Nach der für von Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner einberufenen Besprechung mit dem Landesfeuerwehrverband und den Impfverantwortlichen des Landes wurde in der darauffolgenden Sitzung des Impfgremiums des Landes Kärnten beschlossen, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen eigenen Button auf der Anmeldeplattform „Kärnten impft“ erhalten werden und sich so als Feuerwehrleute für einen Impftermin vormerken lassen können.

„Das ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung an alle, die sich ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit engagieren“, sagt Fellner. Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin ergänzt: „Wir sind sehr froh über diese Regelung“. Weiters umreißt der Landesfeuerwehrkommandant die Eckpunkte: „Auch bei Mitgliedern der Wehren gilt natürlich, je älter und damit gesundheitlich gefährdeter, desto früher die Impfung – immer unter der Maßgabe der verfügbaren Impfungen.“

Ein Eintrag unter der Zugehörigkeit „Feuerwehr“ wird in Kürze zusätzlich möglich sein. Eine etwaige weitere Vormerkung unter Hochrisikogruppe, beziehungsweise Risikogruppe, hat jedenfalls Vorrang. „Das bedeutet nach wie vor, dass die vulnerabelsten Gruppen beim Impfen als Erste drankommen und gemäß dem Alter in absteigender Reihenfolge vorgegangen wird. Wenn dann zum Beispiel die 30-Jährigen bei den Impfungen an der Reihe sind, wird allerdings der ehrenamtlich engagierte Feuerwehrmann vor dem Nicht-Feuerwehrmann geimpft“, erläutert Fellner.

Quelle: ORF Kärnten/Land Kärnten

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  • Online: 12.02.2021 - 13:44
  • Edit: 12.02.2021 - 13:50

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