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Gemeinderatswahl: Land schafft Selbsttests für 20.000 bei Wahlen eingesetzte Personen

Am 28. Februar finden die Gemeinderatswahlen in Kärnten statt. Das Land Kärnten setzt alles daran, um der Bevölkerung sowie den rund 20.000 Menschen, die unter anderem als Wahlbeisitzer, Wahlzeugen oder administrativ im Einsatz stehen, dabei größtmögliche Sicherheit zu bieten. Wie LH Peter Kaiser heute mitteilte, wurde diesbezüglich eine eigene entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene geschaffen. Diese…

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Am 28. Februar finden die Gemeinderatswahlen in Kärnten statt. Das Land Kärnten setzt alles daran, um der Bevölkerung sowie den rund 20.000 Menschen, die unter anderem als Wahlbeisitzer, Wahlzeugen oder administrativ im Einsatz stehen, dabei größtmögliche Sicherheit zu bieten. Wie LH Peter Kaiser heute mitteilte, wurde diesbezüglich eine eigene entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene geschaffen. Diese Verordnung ist beschränkt auf den Zeitraum zwischen dem Vorwahltag (19.02.2021) und dem Stichwahltag (15.03.2021), gültig. Für die bei den Wahlen eingesetzten Personen hat das Land außerdem Selbsttestmöglichkeiten geschaffen.

„Wahlen und Demokratie zählen zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft, das Wahlrecht ist gesetzlich gesichert und ein hohes Gut. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, auch in Zeiten einer Pandemie Wahlen zu ermöglichen – eben unter den bestmöglichen Sicherheitsmaßnahmen“, betont Kaiser. Er bedankt sich bei allen, die bei den Gemeinderatswahlen im Einsatz stehen für ihr besonderes Engagement in dieser herausfordernden Zeit. Die Bevölkerung ruft er dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Bitte beachten Sie dabei die Sicherheitsmaßnahmen, es geht um Ihre eigene und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“, appelliert Kaiser.

Wenn irgendwie möglich sollten BürgerInnen die vorzeitige Stimmabgabe, die ab 19. Februar möglich ist, oder Wahlkarten (Beantragung schriftlich bis 24. Februar, persönlich bis 26. Februar, 12 Uhr möglich) nutzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit bis zum 26. Februar persönlich in den Gemeindeämtern und Städtern die Wahlkarte zu beantragen und diese dort unmittelbar auszufüllen.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 15.02.2021 - 10:07

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