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Neue Verordnung nach Vogelgrippe-Fällen: Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe über 350 Tiere

Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt das Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. 39 Kärntner Gemeinden sind laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen. Nachdem in den letzten Wochen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt wurde, hat das Gesundheitsministerium die seit Dezember 2020 geltenden Präventionsmaßnahmen weiter verschärft. In…

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Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt das Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. 39 Kärntner Gemeinden sind laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen.

Nachdem in den letzten Wochen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt wurde, hat das Gesundheitsministerium die seit Dezember 2020 geltenden Präventionsmaßnahmen weiter verschärft. In Risikogebieten gilt daher ab heute, Mittwoch, für Betriebe ab 350 Stück Geflügel eine Stallhaltepflicht. Ziel ist der verstärkte Schutz von Nutzgeflügelbeständen. Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel behalten die seit Dezember 2020 geltenden Maßnahmen unverändert ihre Gültigkeit.

„In Kärnten ist bislang kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, aber in einem Nachbarbundesland. Daher ist große Vorsicht geboten, um Infektionen in unseren Geflügelbetrieben zu verhindern“, sagt der für Tierseuchen zuständige LR Martin Gruber. In Kärnten sind 39 Gemeinden betroffen. Sie werden in der Geflügelpest-Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen.

Laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) sind die bis dato in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Laut Verordnung im Bezirk Völkermarkt als Risikogebiete ausgewiesen sind die Gemeinden Bleiburg, Eberndorf, Gallizien, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See und Völkermarkt.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 17.02.2021 - 12:14

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