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Land beschloss Verordnung zur „Besonderen Pflegedienstzulage“

MitarbeiterInnen der Sozialhilfeverbände in den Gemeinden leisten auch großartige und wichtige Arbeit. Wie der zuständige Landesrat Gemeindereferent Daniel Fellner bekannt gab, kam man nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern einstimmig überein, dass eine besondere Pflegedienstzulage bezahlt werden soll. Die notwendige Verordnung dazu wurde heute, Dienstag, vom Regierungskollegium beschlossen. Daniel Fellner: „Es gab Entlohnungsunterschiede zwischen…

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MitarbeiterInnen der Sozialhilfeverbände in den Gemeinden leisten auch großartige und wichtige Arbeit. Wie der zuständige Landesrat Gemeindereferent Daniel Fellner bekannt gab, kam man nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern einstimmig überein, dass eine besondere Pflegedienstzulage bezahlt werden soll. Die notwendige Verordnung dazu wurde heute, Dienstag, vom Regierungskollegium beschlossen.

Daniel Fellner: „Es gab Entlohnungsunterschiede zwischen den Pflegekräften der Spitäler und jener der Sozialhilfeverbände. Im Rahmen der Evaluierung des Kärntner Gemeindemitarbeitergesetzes (K-GMG) wurde auch diese Thematik intensiv diskutiert. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern kam man einstimmig überein, dass eine besondere Pflegedienstzulage (Differenz zwischen K-GMG und Gehaltsschema der Krankenanstalten) bezahlt werden soll. Überdies betrifft diese neue Zulage hauptsächlich weibliche Mitarbeiterinnen, dies ist im Sinne der wünschenswerten und notwendigen Reduktion von Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern ein richtiges Signal“.

„Diese Zulage ist, da sie künftig regelmäßig ausbezahlt wird, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände wesentlich nachhaltiger als ein einmaliger Bonus“, so Fellner weiters. Die Höhe der dynamischen – also bei Bedarf anzupassenden – besonderen Pflegedienstzulage beträgt im Jahr 2021 für GemeindemitarbeiterInnen, die einer Modellstelle in der Berufsgruppe Pflegehilfe zugeordnet sind, 206,14 Euro pro Monat (12 Mal im Jahr) und für GemeindemitarbeiterInnen, die einer Modellstelle in der Berufsgruppe Pflegefachdienst (DGKS) zugeordnet sind, 179,76 Euro pro Monat (12 Mal im Jahr).

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 09.03.2021 - 13:28
  • Edit: 09.03.2021 - 13:31

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