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Besuchsregelung für Kärntner Spitäler wurde gelockert

Die Kärntner Spitäler haben die Besuchsregelungen gelockert. Demnach kann ab sofort ein Patient einen Besucher täglich empfangen. Bis dato war ein Besucher pro Patient pro Woche zulässig, sofern der Aufenthalt des Patienten länger als eine Woche anberaumt war. Die Begleitung bzw. der Besuch minderjähriger Patienten ist mit maximal zwei Personen pro Tag möglich. Brauchen Patienten…

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Die Kärntner Spitäler haben die Besuchsregelungen gelockert. Demnach kann ab sofort ein Patient einen Besucher täglich empfangen. Bis dato war ein Besucher pro Patient pro Woche zulässig, sofern der Aufenthalt des Patienten länger als eine Woche anberaumt war.

Die Begleitung bzw. der Besuch minderjähriger Patienten ist mit maximal zwei Personen pro Tag möglich. Brauchen Patienten nach einer Einweisung Unterstützung am Weg in Krankenhaus werden höchstens zwei Begleitpersonen mit dem Patienten eingelassen. Auch bei der Untersuchung von Schwangeren, während einer Geburt oder nach der Geburt darf höchstens eine Person anwesend sein. Zugelassen sind selbstverständlich Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, der Seelsorge sowie in kritischen Lebenssituationen.

Was muss ich als BesucherIn beachten?

Besucher müssen sich auch weiterhin für den Besuch am Vortag im jeweiligen Spital anmelden und erhalten einen Termin. Besuche am Wochenende müssen bis Freitag angemeldet werden. Empfohlen wird generell, dass der Besuch nicht länger als 30 Minuten dauert, die genauen Zeitfenster obliegen aber der jeweiligen Station im Krankenhaus.

Beim Zutritt der Spitäler sind weiterhin die Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Das heißt, Besucher brauchen einen negativen Antigentest der maximal 48 Stunden oder einen PCR-Test der maximal 72 Stunden alt ist. Ausnahmen gelten für Palliativ-Hospizbegleitung, Seelsorge und kritische Lebensereignisse.

Während des Aufenthaltes in den Krankenhäusern müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen, sind die Abstandsregeln einzuhalten und die Händedesinfektion vorzunehmen.

Quelle: Land Kärnten/Foto: KABEG

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  • Online: 12.03.2021 - 12:38

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