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Osterinfos 2021: Von Palmweihe bis Osterfeuerheizen

Ein Osterfest wie es früher einmal war, also alles vor 2020… auch heuer wird es, wie bereits im Vorjahr zu Beginn der Pandemie, Einschränkungen geben. VK24 hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Beim Abbrennen von Osterfeuern gibt es Einschränkungen. Wird ein Feuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, z.B. durch eine Dorfgemeinschaft veranstaltet, ist es nicht erlaubt.…

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Ein Osterfest wie es früher einmal war, also alles vor 2020… auch heuer wird es, wie bereits im Vorjahr zu Beginn der Pandemie, Einschränkungen geben. VK24 hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Beim Abbrennen von Osterfeuern gibt es Einschränkungen. Wird ein Feuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, z.B. durch eine Dorfgemeinschaft veranstaltet, ist es nicht erlaubt. Zulässig ist hingegen das Abbrennen eines Osterfeuers im öffentlichen Raum zwischen 6 und 20 Uhr im Rahmen einer Zusammenkunft von nicht mehr als vier Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich insgesamt höchstens sechs Minderjähriger. Während der allgemeinen Ausgangsbeschränkung, also zwischen 20 und 6 Uhr, dürfen Osterfeuer im öffentlichen Raum nur alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt abgebrannt werden (gilt als Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung). Kontakte zu anderen Personen dürfen laut Verordnung in dieser Zeit nur stattfinden, wenn es sich dabei um die/den nicht im gemeinsamen Haushalt lebende/n Lebenspartnerin/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) oder einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird, handelt. Weiters dürfen dabei auf der einen Seite nur Personen aus höchstens einem Haushalt und auf der anderen Seite nur eine Person gleichzeitig beteiligt sein. Ein Osterfeuer muss beim jeweiligen Gemeindeamt vier Tage vor dem Abbrennen angemeldet werden.
  • Am Palmsonntag, den 28. März, ist eine Prozession erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird. Während des gesamten Gottesdienstes muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Feier kann auch zur Gänze im Freien gestaltet werden.
©Diözesan-Pressestelle
  • Gründonnerstag: Die optionale Möglichkeit zur Fußwaschung entfällt.
  • Ostern: Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.

Quelle: Land Kärnten/ KathPress

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  • Online: 24.03.2021 - 09:00

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