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Bezirkshauptmannschaft warnt: Waldbrandgefahr im Bezirk Völkermarkt

Aufgrund anhaltender Trockenheit und fehlender Niederschläge wurde am heutigen 29. März seitens der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt eine  Anordnungen zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Ab sofort ist das Feuerentzünden, das Rauchen sowie unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen, wie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren und das Schlagbrennen oder sonstiges Abbrennen von…

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Aufgrund anhaltender Trockenheit und fehlender Niederschläge wurde am heutigen 29. März seitens der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt eine  Anordnungen zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen.

Ab sofort ist das Feuerentzünden, das Rauchen sowie unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen, wie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren und das Schlagbrennen oder sonstiges Abbrennen von Pflanzenresten (z.B. Schlag- und Schwendabraum) im Wald und in dessen Gefährdungsbereich im gesamten Bezirk Völkermarkt verboten.

„Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen“, heißt es in der Verordnung der BH.

Diese Maßnahme gilt bis auf Widerruf bzw. Aufhebung der Verordnung. Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Quelle: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt

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  • Online: 29.03.2021 - 10:16

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