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Ostern 2021: Speisensegnungen finden heuer wieder statt

Die bevorstehenden Kar- und Ostertage sind, wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen, Höhepunkt des Kirchenjahres. Im Gegensatz zum Vorjahr sind heuer Gottesdienste und andere liturgische Feiern wie beispielsweise die Speisensegnung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste erlaubt. So ist es verpflichtend während des gesamten Gottesdienstes, unabhängig davon, ob dieser…

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Die bevorstehenden Kar- und Ostertage sind, wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen, Höhepunkt des Kirchenjahres. Im Gegensatz zum Vorjahr sind heuer Gottesdienste und andere liturgische Feiern wie beispielsweise die Speisensegnung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste erlaubt.

So ist es verpflichtend während des gesamten Gottesdienstes, unabhängig davon, ob dieser in der Kirche oder im Freien gefeiert wird, eine FFP2-Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Der Besuch der Osternachtsfeiern ist von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen.

Um die Corona-Maßnahmen bestmöglich umsetzen zu können, haben einige Kärntner Pfarren ihr Terminangebot rund um die liturgischen Feiern der Kartage ausgeweitet.

Unter diesem Link sind Auszüge aus der Gottesdienstdatenbank zu den liturgischen Feiern am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag inklusive Speisensegnungen und Ostersonntag in den Kärntner Pfarren abrufbar. Weitere Informationen und Termine sind in den Kärntner Pfarren und auf deren Pfarrwebsites erhältlich.

Quelle: Pressestelle der Diözese Gurk

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  • Online: 31.03.2021 - 18:41

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