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Beschluss bei nächster Regierungssitzung: Kinderstipendium wird erhöht

Bei der nächsten Regierungssitzung am kommenden Mittwoch wird auf Initiative von Bildungsreferent LH Peter Kaiser eine Erhöhung des Kinderstipendiums bis einschließlich August 2022 beschlossen. Dafür werden seitens des Landes für 2021 und 2022 zusätzlich rund 3,1 Millionen Euro in den elementarpädagogischen Bereich investiert. Zur Ausbezahlung kommt das Kinderstipendium auch im heurigen August: „Damit wird das…

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Bei der nächsten Regierungssitzung am kommenden Mittwoch wird auf Initiative von Bildungsreferent LH Peter Kaiser eine Erhöhung des Kinderstipendiums bis einschließlich August 2022 beschlossen. Dafür werden seitens des Landes für 2021 und 2022 zusätzlich rund 3,1 Millionen Euro in den elementarpädagogischen Bereich investiert.

Zur Ausbezahlung kommt das Kinderstipendium auch im heurigen August: „Damit wird das erhöhte Kinderstipendium zukünftig 12 Mal pro Jahr an die Eltern ausbezahlt. Kärnten soll zum kinderfreundlichsten Land Europas werden, darauf hat sich die Koalition im Regierungsprogramm geeinigt. Die Förderung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kinderkrippe, Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer alterserweiterten Einrichtung oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Bildungspolitik“, erklärt Kaiser heute, Samstag.

Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zum erklärten Ziel, ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 jedem Kind ein kostenfreies Bildungsangebot in vorschulischen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. „Der Besuch von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ist entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf unserer Kinder. Dies zeigen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse. Wir wollen das Bildungsland Kärnten weiter stärken und streben ein komplett kostenloses Bildungsangebot ab 2022/23 in diesem Bereich an“, so Kaiser.

Die Förderung im Detail

  • Die Förderung beträgt für den halbtägigen Besuch einer Kindertagesstätte bzw. Krippe 115 Euro pro Monat (bisher 92 Euro) bzw. 169 Euro für einen ganztägigen Besuch (bisher 139 Euro).
  • Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Alterserweiterten Gruppe beträgt die monatliche Förderung 73 Euro (halbtags, bisher 56 Euro) bzw. 102 Euro (ganztags, bisher 83 Euro).
  • Die Förderung wird für die Dauer von maximal zwölf Monaten (September 2021 – inklusive August 2022) gewährt.

Mit dem Kinderstipendium erfolgt im Kindergartenjahr 2021/2022 weiterhin eine Kostenübernahme von durchschnittlich zwei Drittel für den Zeitraum September 2021 bis inklusive August 2022. Dies gilt auch für den August 2021. Für die Betreuung bei Tagesmüttern bzw. -vätern wird die Förderung ab September 2021 auf 70 Prozent erhöht. Als Basis dienen dabei die im Juni 2020 kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer 4-prozentigen Erhöhung im September 2020. Die Kosten für Verpflegung und Spezialangebote werden weiterhin von den Erziehungsberechtigten übernommen.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 03.04.2021 - 09:27

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