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Besoldungsreform gilt als Meilenstein der „Kärntner-Koalition“

Die Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst ist fertig ausgearbeitet und wurde heute, Donnerstag, von den beiden Koalitionspartnern Personalreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Der Gesetzesentwurf soll demnächst in die Begutachtung gehen. Dann könnte diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten. Aufgrund…

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Die Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst ist fertig ausgearbeitet und wurde heute, Donnerstag, von den beiden Koalitionspartnern Personalreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Der Gesetzesentwurf soll demnächst in die Begutachtung gehen. Dann könnte diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten.

Aufgrund der Pensionierungswelle bei den Landesbediensteten gehen bis Ende 2030 rund 50 Prozent der Beschäftigten in Pension. Umso mehr steht nun das Ziel im Vordergrund, bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im System zu halten und neue anzuziehen. Die Besoldungsreform gilt daher als Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ und soll eine zukunftsorientierte, hochqualitative und effiziente Landesverwaltung sichern.

Pressekonferenz: An der Seite von LH Kaiser und LR Gruber waren heute ebenso die beiden Hauptverhandler von Seiten der Koalitionspartner, Herwig Seiser und Markus Malle, der Zentralpersonalvertretungsobmann Gernot Nischelwitzer sowie der Leiter der Personalabteilung, Gerald Ring. ©LPD Kärnten/Bauer

Der Einstieg in den Landesdienst soll mit höheren und vor allem leistungs- und ausbildungsorientierten Einstiegsgehälter attraktiver gemacht werde. Wesentlich, so Kaiser, sei auch ein Mindestlohn von 1.500 Euro netto (2.100 Euro brutto). Zusätzlich gäbe es die Chance, zwei Mal (nach zehn und nach fünfundzwanzig Dienstjahren unter der Prämisse einer positiv absolvierten Dienstprüfung und entsprechend dienstlicher Leistungen) einen zusätzlichen Sprung nach vorne zu machen.

Während in den kommenden fünf Jahren Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro entstehen würden, könnten danach, dank einer flacheren Einkommenskurve und aufgrund des Wegfalls der Pragmatisierung, Gehaltskosten gesenkt werden. Bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, müssen aber nicht, auf das neue Entlohnungsschema umsteigen.

„Das neue System entspricht auch der Lebensrealität. Denn am Anfang des Erwerbslebens stehen meist die höheren Kosten an als gegen Ende hin“, sind sich Kaiser und Gruber einig. Zudem würde Jede und Jeder in Kärnten, von der Unternehmerin und dem Unternehmer bis hin zu den Häuslbauern, von dieser Reform profitieren, betonen die Koalitionsparter: „Das neue Entlohnungsschema soll nämlich dafür sorgen, dass gut ausgebildete Menschen sich für den Landesdienst entscheiden, und damit garantieren wir wiederum bestens funktionierende öffentliche Einrichtungen.“

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 22.04.2021 - 15:44

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