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Ab 19. Mai: Testungen, Registrierungen, Maskenpflicht und Abstand werden uns begleiten
Die heute, Freitag, im Rahmen der Konferenz der Landeshauptleute mit der Bundesregierung und beigezogenen ExpertInnen angekündigten Lockerungsschritten und Öffnungen mit 19. Mai werden von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser mitgetragen. Die Pläne für Schulen, Gastronomie, Sport, Kultur und Tourismus hier im VK24-Überblick. Schulen: Präsenzunterricht ab 17. Mai Singen und Sport nur im Freien 3 Testungen/Woche bei…
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Die heute, Freitag, im Rahmen der Konferenz der Landeshauptleute mit der Bundesregierung und beigezogenen ExpertInnen angekündigten Lockerungsschritten und Öffnungen mit 19. Mai werden von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser mitgetragen. Die Pläne für Schulen, Gastronomie, Sport, Kultur und Tourismus hier im VK24-Überblick.
Schulen: Präsenzunterricht ab 17. Mai
- Singen und Sport nur im Freien
- 3 Testungen/Woche bei SchülerInnen (Selbsttests sind erlaubt)
- SchülerInnen der Unterstufe müssen wie gehabt Mund-Nasen-Schutz tragen
- SchülerInnen der Oberstufe: FFP2-Masken-Pflicht
- Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht erlaubt
- Berufsgruppentestungen der PädagogInnen mittels Selbsttest in der Schule
Gastronomie: Öffnungen ab 19. Mai
- Sperrstunde: 22 Uhr
- Registrierungspflicht: Gästen müssen sich mit Namen und Kontaktdaten vor dem Betreten registrieren
- Indoor sind maximal vier Erwachsene (samt Kinder), outdoor maximal 10 Erwachsene (samt Kinder) erlaubt
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste (nicht am Sitzplatz)
- Zutrittstest: Entweder unmittelbar vor dem Betreten (zu Hause) oder mit mitgebrachtem negativen Testergebnis, Impfzertifikat oder Bestätigung einer durchgemachten Coronaerkrankung (nicht älter als 6 Monate)
- Zwei Meter Mindestabstand zwischen Tischen
- Getränke an der Theke einzunehmen ist nicht erlaubt
- FFP2-Maskenpflicht für Personal mit Kundenkontakt.
- Noch keine Erlaubnis für Öffnungen der Nachtgastro
Sport: Öffnungen ab 19. Mai
Alle Sportstätten müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten haben
- Indoor: Pro Person müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen, 2 Meter Abstandsregel, FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen, Zutrittstest und Registrierungspflicht (siehe Gastronomie)
- Outdoor: Mannschaftssport ist wieder erlaubt, bei Kontakt- und Mannschaftssport nur mit Zutrittstest (siehe Gastronomie)
Kultur: Öffnungen ab 19. Mai
- Es dürfen nur 50 Prozent der Plätze belegen sein
- Indoor maximal 1.500 Personen
- Outdoor maximal 3.000 Personen
- Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig
- Bewilligung der Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
Tourismus – Urlaub
- Zutrittstest und Registrierung (siehe Gastronomie)
- 2-Meter-Abstand
- FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
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- Online: 23.04.2021 - 16:41
- Edit: 23.04.2021 - 17:18