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Brauchtum: Maibaumaufstellen ist heuer erlaubt

Das traditionelle Maibaumaufstellen ist heuer wieder erlaubt wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen wie zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS)…

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Das traditionelle Maibaumaufstellen ist heuer wieder erlaubt wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen wie zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien.

Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Der Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn statt des MNS eine FFP2-Maske getragen wird. Weiters ist das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung untersagt.

Das Corona-Experten-Koordinationsgremium des Landes ersucht die Bevölkerung, sich im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit an die Vorgaben zu halten. Die Polizei und die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 24.04.2021 - 10:32

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