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Vogelgrippe Risikogebiete: Gesundheitsministerium hebt Verordnung auf

Rückblick Februar 2021: Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erließ das Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. 39 Kärntner Gemeinden wurden laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen. Ab heute ist die Verordnung aufgehoben. Die Einstufung der Risikogebiete war nach mehreren in Österreich – auch in Nachbarbundesländern von Kärnten – bestätigten Fällen der Vogelgrippe notwendig…

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Rückblick Februar 2021: Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erließ das Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. 39 Kärntner Gemeinden wurden laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen. Ab heute ist die Verordnung aufgehoben.

Die Einstufung der Risikogebiete war nach mehreren in Österreich – auch in Nachbarbundesländern von Kärnten – bestätigten Fällen der Vogelgrippe notwendig geworden. „Da es nun über mehrere Wochen keinen Fall der Geflügelpest mehr in Österreich gegeben hat, können die Maßnahmen auf Empfehlung der AGES aufgehoben werden“, informiert der für Tierseuchen zuständige Landesrat Martin Gruber.

Das bedeutet, dass auch die seit Dezember verordneten Präventionsmaßnahmen, um Nutzgeflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, wie Netze, Dächer und Abzäunungen, zurückgenommen werden. „Die Entwarnung durch die AGES bzw. das Gesundheitsministerium ist eine große Erleichterung für geflügelhaltende Betriebe in Kärnten, von denen viele ihre Tiere in den letzten Wochen durch bauliche Maßnahmen schützen mussten. Ich danke allen Geflügelhaltern dafür, dass sie diese Maßnahmen mitgetragen haben“, so Gruber.

Folgende Gemeinden galten im Bezirk Völkermarkt als Risikogebiete: Bleiburg, Eberndorf, Gallizien, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See und Völkermarkt.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 28.04.2021 - 08:13

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