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Präsident des Kärntner Hospizverbandes fordert Ausbau und Reform der Palliativ- und Hospizversorgung

Ernst Sandriesser ist nicht nur Caritasdirektor, sondern auch Präsident des Hospizverbandes in Kärnten. Er fordert einen Ausbau und Reform der Palliativ- und Hospizversorgung im Land. Im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids warnt er jedoch vor Fehlentwicklungen wie in anderen Ländern.  Nachdem der Verfassungsgerichtshof das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufgehoben hat,…

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Ernst Sandriesser ist nicht nur Caritasdirektor, sondern auch Präsident des Hospizverbandes in Kärnten. Er fordert einen Ausbau und Reform der Palliativ- und Hospizversorgung im Land. Im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids warnt er jedoch vor Fehlentwicklungen wie in anderen Ländern. 

Nachdem der Verfassungsgerichtshof das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufgehoben hat, wird hierzulande der assistierte Suizid heftig diskutiert. Ernst Sandriesser weiß aus Erfahrung: „Bei der Begleitung der Menschen, beispielsweise in Pflegewohnhäusern, sehen wir, dass der Wunsch, sein Leben frühzeitig zu beenden, oft ein Hilferuf, ein Ruf nach Nähe, nach Schmerzlinderung und in Ländern mit gut ausgebauten palliativen Versorgungsstrukturen sehr gering ist.“ Vor dem Hintergrund, dass in der Hospizbegleitung der Bedarf an Beistand und Begleitung groß ist und bei Weitem nicht alle, die derzeit Palliativ- oder Hospizbegleitung wünschen, mangels ausreichender Ressourcen ein Angebot erhalten, fordert Sandriesser Reform und Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung im Land.

Caritasdirektor und Präsident des Hospizverbandes in Kärnten, Ernst Sandriesser ©Caritas

„Als Caritas ist es vordringlich unsere Aufgabe, Menschen im Sterben beizustehen, sie und auch ihre Angehörigen zu begleiten und zu beraten sowie ihre Schmerzen zu lindern.“ Damit dies allen Menschen in Österreich flächendeckend möglich ist, brauche es eine Sicherstellung der Regelfinanzierung, einen Ausbau der Angebote und einen Rechtsanspruch auf alle Hospiz- und Palliativangebote.

Klare gesetzliche Vorgaben

Mit dem Ziel einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids wurde vom Justizministerium das „Dialogforum Sterbehilfe“ ins Leben gerufen, das diese Woche tagt. Anlässlich dessen sagt Sandriesser als Präsident des Kärntner Hospizverbandes: „Es braucht möglichst klare und enge gesetzliche Vorgaben für die Regelung der Suizidbeihilfe, damit es nicht zu Fehlentwicklungen wie in anderen Ländern kommt. Es muss verhindert werden, dass der Druck auf alte und schwer kranke oder auf Menschen mit Behinderungen steigt, die assistierte Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.“

Geschäftemacherei verhindern

Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass jedweder Missbrauch und jedwede Geschäftemacherei durch gewinnorientierte Vereine und Unternehmen verhindert werden. „Ärzt*innen oder Mitarbeiter*innen anderer Gesundheitsberufe oder Träger*innen dürfen unter keinen Umständen zur Mitwirkung oder Beteiligung am assistierten Suizid gedrängt oder unter direkten oder indirekten Druck gesetzt werden“, so Sandriesser. Der Caritasdirektor ist überzeugt, dass es für eine künftige Regelung für assistierten Suizid klare Standards, einen mehrstufigen Prozess unter Mitwirkung u. a. von Ärzt*innen, Psycholog*innen, Jurist*innen sowie Ethiker*innen bedarf. Sandriesser: „„Die gesetzliche Neuregelung der Hilfestellung zum assistierten Suizid darf keinesfalls ohne die Klärung der Regelfinanzierung und den Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung einhergehen!“

Quelle: Presseaussendung Caritas Kärnten

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  • Online: 30.04.2021 - 08:20

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