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„Freie Seezugänge“: Initiative des Landes wird fortgeführt

Einen unkomplizierten öffentlichen Zugang zu den Kärntner Seen für Einheimische wie Gäste und eine schnelle Möglichkeit für eine Abkühlung zu schaffen – das ist die Intention hinter der Initiative “Freie Seezugänge” des Landes Kärnten. 23 solcher Zugänge wurden bisher unter der Federführung der Straßenbauabteilung eingerichtet. LR Martin Gruber und LH Peter Kaiser informierten heute über…

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Einen unkomplizierten öffentlichen Zugang zu den Kärntner Seen für Einheimische wie Gäste und eine schnelle Möglichkeit für eine Abkühlung zu schaffen – das ist die Intention hinter der Initiative “Freie Seezugänge” des Landes Kärnten. 23 solcher Zugänge wurden bisher unter der Federführung der Straßenbauabteilung eingerichtet. LR Martin Gruber und LH Peter Kaiser informierten heute über die geplante Fortführung der Aktion.

“Wir wollen den freien Blick und den freien Zugang zu unseren Seen auch für nächste Generationen erhalten. Deshalb wird intensiv an weiteren Standorten gearbeitet”, berichteten Kaiser und Gruber. Zehn zusätzliche Standorte in ganz Kärnten sind in Planung und sollen nun im Detail geprüft werden. Die Abteilung 9 führt mit den jeweiligen Gemeinden diesbezügliche Vorverhandlungen, da für jeden Seezugang eine Vereinbarung über die laufende Wartung abgeschlossen werden muss.

Unter den neuen freien Seezugängen, die jetzt geprüft werden, finden sich Standorte am Wörthersee, am Klopeiner See, am Pressegger See sowie am Ossiacher See. Zusätzlich sollen bei der Linsendorfer Schleife, beim Falkertsee, beim Turracher See, bei den Moosburger Teichen sowie beim Freibacher Stausee gesicherte, öffentliche Zugänge entstehen. „Wir können hier gemeinsam mit geringen Mitteln etwas bewegen, was den Kärntnerinnen und Kärntnern ein wichtiges Anliegen ist“, so Gruber. Er betonte, dass er auch bei den Seeliegenschaften der Kärntner Beteiligungsverwaltung keinen Quadratmeter Seegrund verkaufen werde. Ein öffentlicher Seezugang sei auch hier für jeden potenziellen Investor eine Pflichtvoraussetzung.

Die baulichen Vorbereitungen, die notwendige Beschilderung oder die Ausstattung mit Rettungsringen für die Seezugänge werden im Rahmen der Initiative von der Straßenbauabteilung übernommen. „Wir schließen auch eine eigene Haftpflichtversicherung für jeden einzelnen Standort ab“, informierte Gruber. Aufgabe der Gemeinden sei die regelmäßige Wartung, etwa durch Rasenmähen oder die Müllentsorgung vor Ort, wofür die Gemeinden vom Land auch einen Kostenersatz erhalten.

Quelle: Land Kärnten

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  • Online: 03.05.2021 - 12:50

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