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Ab 15. Juli: Neue Einreisebestimmungen bei Fahrten nach Slowenien

Ab 15. Juli gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Slowenien. Die Einreise nach Slowenien ohne darauffolgende häusliche Quarantäne wird nur Personen gestattet, die einen der nachfolgenden Beweise vorlegen können. Grundsätzlich gilt in Slowenien, wie in Österreich, die 3-G-Regel. Achtung: Alle erforderlichen Infos zu den Testungen, Impfungen und für genesene Personen gibt es hier im Detail.…

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Ab 15. Juli gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Slowenien. Die Einreise nach Slowenien ohne darauffolgende häusliche Quarantäne wird nur Personen gestattet, die einen der nachfolgenden Beweise vorlegen können.

Grundsätzlich gilt in Slowenien, wie in Österreich, die 3-G-Regel. Achtung: Alle erforderlichen Infos zu den Testungen, Impfungen und für genesene Personen gibt es hier im Detail.

Personen ohne einen Nachweis werden für zehn Tage in häusliche Quarantäne verwiesen. Handelt es sich bei den Personen um Ausländer ohne Wohnsitz in der Republik Slowenien, wir ihnen die Einreise mit darauffolgender häuslicher Quarantäne für die Dauer von zehn Tagen nur unter der Voraussetzung gestattet, wenn sie zweifelsfrei beweisen, über einen Raum zum Verbringen der Quarantäne zu verfügen, anderenfalls wir ihnen die Einreise in die Republik Slowenien untersagt.

Es gibt folgende Ausnahmen von der Einreiseverordnung:

  • Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Grenze gemeinsam mit einem engen Familienangehörigen überschreiten, der nicht in die häusliche Quarantäne verwiesen wurde bzw. dem die Einreise in die Republik Slowenien nicht untersagt wurde, oder in organisierten Gruppen in Begleitung eines Erziehers, Lehrers oder Betreuers, der nicht in die häusliche Quarantäne verwiesen bzw. dem die Einreise in die Republik Slowenien nicht untersagt wurde;
  • Doppeleigentümern oder Pächtern von Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Staatsgrenze, welche die Staatsgrenze zum Nachbarstaat wegen landwirtschaftlicher, ackerbaulicher oder forstwirtschaftlicher Arbeiten überschreiten und binnen 10 Stunden nach dem Grenzübertritt zurückkehren. Die Ausnahme gilt auch für enge Familienangehörige und sonstige Personen, die an derselben Anschrift ihren gemeldeten Wohnsitz haben, wenn diese gemeinsam reisen.

Zu beachten ist…

Für Hotelaufenthalte, Campingplatz- und Restaurantbesuche auch in Slowenien, ähnlich wie in Österreich, die 3-G-Regel gilt. Tests können vor Ort gemacht werden, sind in der Regel aber – im Gegensatz zu Österreich – nicht kostenlos.

Man kann nur mit einem gültigen Reisedokument (Reisepass/Personalausweis) nach Slowenien einreisen. Die slowenische Polizei verhängt bis zu 500 EuroStrafe, wenn kein Reisedokument vorgewiesen werden kann.

Quelle: bmeia.gv.at, Stand 13. Juli 2021

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  • Online: 13.07.2021 - 16:09

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