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Verfassungsgerichtshof: Teilnehmerbeschränkung bei Begräbnissen war unverhältnismäßig

Zahlreiche Entscheidungen aus den jüngsten Beratungen des Verfassungsgerichtshofes, kurz VfGH, über Anträge zu Maßnahmen gegen COVID-19 wurden mittlerweile ausgefertigt und heute den Verfahrensparteien zugestellt. Daher kann der VfGH nun dazu Auskunft geben. Eine Entscheidung betraf unter anderem die Beschränkung auf 50 Teilnehmer bei Begräbnissen. Als verfassungswidrig hat der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung in der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung…

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Zahlreiche Entscheidungen aus den jüngsten Beratungen des Verfassungsgerichtshofes, kurz VfGH, über Anträge zu Maßnahmen gegen COVID-19 wurden mittlerweile ausgefertigt und heute den Verfahrensparteien zugestellt. Daher kann der VfGH nun dazu Auskunft geben. Eine Entscheidung betraf unter anderem die Beschränkung auf 50 Teilnehmer bei Begräbnissen.

Als verfassungswidrig hat der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung in der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung aufgehoben, wonach bei Begräbnissen die Zahl der Teilnehmer mit 50 Personen begrenzt war.

Eine Oberösterreicherin – sie konnte am Begräbnis ihrer Tante nicht teilnehmen – hatte Teile der Verordnung angefochten, die ab 26. Dezember 2020 für einige Wochen in Kraft gewesen war.

Die Beschränkung war, so der VfGH, bei gesamthafter Betrachtung unverhältnismäßig: ©Zwar verfolgte die Maßnahme legitime Ziele und war dazu auch geeignet, jedoch ist die letzte Verabschiedung von nahestehenden Verstorbenen weder wiederhol- noch substituierbar und stellt daher einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatleben dar (Art. 8 EMRK)“, heißt es dazu vom Verfassungsgerichtshof.

Quelle: Presseaussendung Verfassungsgerichtshof

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  • Online: 20.07.2021 - 17:33

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