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Bei Betretungs- oder Annäherungsverbot: Verpflichtendes Gewaltpräventionsprogramm für TäterInnen

Mit einem Gewaltpräventionsprogramm, das am 1. September 2021 in Kraft tritt, reagiert die Bundesregierung auf die Häufung von häuslicher Gewalt. Demnach müssen Männer und Frauen, gegen die künftig ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren. In Kärnten erfolgt diese Beratung von GefährderInnen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – körperliche, sexualisierte,…

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Mit einem Gewaltpräventionsprogramm, das am 1. September 2021 in Kraft tritt, reagiert die Bundesregierung auf die Häufung von häuslicher Gewalt. Demnach müssen Männer und Frauen, gegen die künftig ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren. In Kärnten erfolgt diese Beratung von GefährderInnen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – körperliche, sexualisierte, psychische und emotionale Gewalt, Belästigung und Stalking – über die Caritas Kärnten.

Ursula Luschnig als Leiterin der neuen Beratungsstelle für Gewaltprävention Kärnten sagt: „Es geht darum, beim Auftreten von Gewalt hin zu schauen, sie zu benennen und GefährderInnen mit ihrem Tun zu konfrontieren. Denn oft übernehmen diese keine Verantwortung dafür. Ziel ist es, dass sie diese nicht nur übernehmen, sondern auch lernen, anders mit Konflikten umzugehen.“ Damit sollen weitere Gewalttaten verhindert und die Opfer geschützt werden.

Dies ist auch für Oberst Gottlieb Türk, BA, Leiter des Landeskriminalamtes Kärnten einer der wesentlichsten Faktoren. „Die verpflichtenden Beratung von GefährderInnen soll ein wesentlicher Baustein zur Vermeidung von Wiederholungstaten sein und somit helfen, häusliche Gewalt zu reduzieren,“ so Oberst Türk.

Beratung schon kurz nach der Tat

Caritasdirektor Ernst Sandriesser betont die Wichtigkeit der neuen Einrichtung: „Wir brauchen alle Instrumente, um Gewalt in der Familie zurückzudrängen. Die neue Beratungsstelle für Gewaltprävention der Caritas Kärnten schützt die Opfer, reduziert die Gewalt bei Konflikten und verändert die GefährderInnen.“ Durch das schnelle Vorgehen – innerhalb von 14 Tagen wird ein Ersttermin vereinbart – könne das Zeitfenster genützt werden, in der das Unrechtsbewusstsein und damit die Bereitschaft für Veränderung durch den Gefährder oder die Gefährderin noch hoch ist, so Ursula Luschnig.

Gewalt und die Wege daraus

Männerberater Karlheinz Weidinger ist stellvertretender Leiter der Beratungsstelle für Gewaltprävention und weiß: „Viele Männer haben oft wenig Zugang zu ihren Gefühlen. In der Beratung arbeiten wir mit ihnen daran, dass sie ihre Gefühle einmal wahrnehmen und zulassen können. Der nächste Schritt ist, sie zu benennen. Es fällt nicht leicht zu sagen, da habe ich Angst, oder (da) fühle (ich) mich ohnmächtig.“ Mit den Betroffenen werden Verhaltensstrategien erarbeitet, wie sie in Zukunft anders als gewalttätig reagieren können, wenn es eng oder schwierig wird.

Weidinger: „Vielfach leugnen gewalttägige Menschen, dass sie ein Problem haben. Deren Widerstand kann unter anderem in Schuldzuweisungen, Verharmlosungen oder Verleugnungen zum Ausdruck kommen.“ Diesen Widerstand gelte es, in der Beratung wahrzunehmen und umzulenken. „Menschen verändern sich, weil sie sich davon etwas versprechen, beispielsweise eine gelingende Beziehung oder dass die Partnerin keine Angst mehr vor ihnen hat.“

Weiterführende Angebote

In den sechs Beratungsstunden können freilich nicht alle Themen behandelt werden. Die Caritas ist für die GefährderInnen, wenn gewünscht, daher auch nach der Pflichtberatung in ihren sechs Kärntner Beratungsstellen da. Sie unterstützt mit Lebensberatung, Männerberatung und Suchtberatung überhaupt alle Menschen, die Hilfe benötigen.

Quelle: Caritas Kärnten / LPD Kärnten

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  • Online: 26.08.2021 - 10:49

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