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Finanzamt forderte Nachzahlung, AK schritt ein: Aus Steuerschulden wurde Steuerguthaben

Doppelt gemeldete Bezüge an das Finanzamt mit dem Ergebnis einer Steuernachzahlung bescherten einem Kärntner einige schlaflose Nächte. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, wo AK-Steuerexperten einschritten und einen Fehler im System entdeckten. Der Joachim Rinösl von der AK-Kärnten schilderte den Fall und die Lösung wie folgt: Ein Kärntner bekam 3.900 Euro Steuergeld über die…

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Doppelt gemeldete Bezüge an das Finanzamt mit dem Ergebnis einer Steuernachzahlung bescherten einem Kärntner einige schlaflose Nächte. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, wo AK-Steuerexperten einschritten und einen Fehler im System entdeckten. Der Joachim Rinösl von der AK-Kärnten schilderte den Fall und die Lösung wie folgt:

Ein Kärntner bekam 3.900 Euro Steuergeld über die Arbeitnehmerveranlagung mit Hilfe der AK-Steuerexperten zurück, statt 4.600 Euro an das Finanzamt Österreich nachzuzahlen. „Die Nachforderung von 4.600 Euro für Herrn G. resultierte daraus, dass er laut Finanzamt doppelte Einkünfte bezog, was so nicht stimmte“, erklärte AK-Steuerexperte Joachim Rinösl. Herr G. bekam im vergangenem Jahr AMS-Bezüge, die wie auch Löhne und Gehälter an das Finanzamt gemeldet werden. Aufgrund einer Krankheit war Herr G. arbeitsunfähig, darum wurde rückwirkend – nach Beratung der Sozialrechtsexperten in der AK – Rehabilitationsgeld bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragt und auch nachgezahlt.

Das Reha-Geld wurde von der ÖGK teilweise an das AMS überwiesen, jedoch dem Finanzamt in gesamter Höhe gemeldet. „Bevor Bescheide erlassen werden, müsste es zu einer Überprüfung durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommen, wenn AMS-Bezüge und Reha-Geld für denselben Zeitraum gemeldet werden“, so Rinösl und ergänzt: „Das gleiche Problem besteht auch bei Pensionsnachzahlungen“. Nach dem vergeblichen Versuch von Herrn G. persönlich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, schritt der AK-Steuerexperte ein und schrieb eine Beschwerde – mit Erfolg. Schlussendlich erhielt der Hilfesuchende eine Steuergutschrift von 3.900 Euro. „Herrn G. fiel ein großer Stein vom Herzen, jedoch ist er kein ein Einzelfall. Die Anfragen mehren sich“, sagte Rinösl.

„Die Steuerthemen mit dem Finanzamt werden immer prekärer. Zuerst erschwerte Kontaktaufnahme bei der Arbeitnehmerveranlagung, dann werden Anträge zur Familienbeihilfe verspätet abgearbeitet und jetzt werden Bescheide ohne Überprüfung erlassen“, sagte Kärntens AK-Präsident Günther Goach und fordert mehr Personal zur Bearbeitung der Steueranliegen der Menschen.

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten APA Pressemitteilung

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  • Online: 06.09.2021 - 09:22