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AK ersparte Völkermarkterin 4.118 Euro Rückzahlung an das AMS

Trotz Vereinbarung für eine geringfügige Beschäftigung drohte einer Völkermarkterin eine horrende Nachzahlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), denn ihr Arbeitgeber meldete mehr als geringfügige Beschäftigung beim Sozialversicherungsträger an. Sie meldete sich bei den AK-Arbeitsrechtsexperten und diese nahmen sich der Sache an – mit Erfolg! Eine Völkermarkterin wurde in einem Unternehmen im Bezirk Völkermarkt auf geringfügiger Basis…

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Trotz Vereinbarung für eine geringfügige Beschäftigung drohte einer Völkermarkterin eine horrende Nachzahlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), denn ihr Arbeitgeber meldete mehr als geringfügige Beschäftigung beim Sozialversicherungsträger an. Sie meldete sich bei den AK-Arbeitsrechtsexperten und diese nahmen sich der Sache an – mit Erfolg!

Eine Völkermarkterin wurde in einem Unternehmen im Bezirk Völkermarkt auf geringfügiger Basis (475,86 Euro pro Monat) eingestellt. Nach Monaten im Unternehmen erhielt sie eine Nachzahlungsaufforderung des AMS in Höhe von 4.118 Euro. Irritiert und verunsichert wandte sich die Arbeitnehmerin an die Experten der Arbeiterkammer in Völkermarkt. „Entgegen der Vereinbarung wurde die Dienstnehmerin ohne ihr Wissen über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro angemeldet“, so Andreas Golob, AK-Bezirksstellenleiter in Völkermarkt.

Erst durch das Einschreiten der AK-Experten wurde der Fehler richtiggestellt und das AMS sah von der Rückforderung ab. Golob erklärte: „Ein Zuverdienst auf geringfügiger Basis ist zwar auch während des Bezuges von Arbeitslosengeldes möglich, jedoch muss die geringfügige Beschäftigung vor Antritt des Jobs an das AMS gemeldet werden“. Ein Verstoß gegen diese Meldeverpflichtung oder die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze hat ansonsten die Rückforderung des Arbeitslosengeldes zur Folge.

Der Arbeitsrechtsexperte rät unbedingt einen Dienstzettel vom Arbeitgeber einzufordern, da darin alle Vertragsbestandteile wie Arbeitsausmaß, Arbeitszeitverteilung während der Woche und die entsprechende Bezahlung festgelegt sind.

Quelle: APA Pressemitteilung Arbeiterkammer Kärnten

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  • Online: 15.09.2021 - 09:05